Rezepturherstellung statt verordnetem FAM? Problem: Hashwert
Der Engpass bei Fiebersäften stellt Apotheken, Ärzt:innen und Eltern vor Herausforderungen. Zwar ist die Rezepturherstellung eine Alternative zum verordneten Fertigarzneimittel (FAM), aber auch hier gibt es eine Herausforderung. Stichwort Hashwert.
Die gestiegene Nachfrage nach Analgetika führt zu Engpässen bei Schmerz- und Fiebersäften sowie Paracetamol-haltigen Zäpfchen. Ist ein FAM verordnet, aber nicht lieferbar, kann die Rezepturherstellung zwar die Versorgung sichern, aber ist der Switch eigentlich erlaubt?
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung lässt verschiedene Ausnahmen in puncto Rezeptbelieferung zu. Ein Austausch von FAM auf Rezepturherstellung ist nicht aufgeführt.
Ist ein Arzneimittel nicht lieferbar, ist es grundsätzlich zwar möglich auf eine Rezeptur auszuweichen, allerdings wird es mit Blick auf die vertragliche Versorgung der GKV schwierig – Stichwort Wirtschaftlichkeit. Retaxsicher ist ein Switch von FAM auf Rezepturherstellung grundsätzlich nicht, wenn das Rezept nicht angepasst wurde. Auch dann nicht, wenn „Akutversorgung“ oder „nicht lieferbar“ auf der Verordnung dokumentiert werden.
Daher ist es derzeit ratsam, eine explizite Verordnung über eine Rezeptur bei der Praxis anzufordern, denn dann liegt das wirtschaftliche Risiko bei der verschreibenden Person.
Rezepturherstellung statt FAM? Platzproblem wegen Hashwert
Hinzu kommt ein weiterer Punkt – der Hashwert. Denn in der Regel sind auf einem Kinderrezept über einen Schmerz- und Fiebersaft noch weitere Arzneimittel verordnet; beispielsweise abschwellende Nasentropfen, Hustensäfte oder ein Antibiotikum. Somit kann es ein Platzproblem geben, wenn anstelle des FAM eine Rezeptur des Fiebersaftes hergestellt wird.
Der Grund: Seit dem 1. Juli muss für alle Rezepturen der Hashwert auf dem papiergebundenen Rezept angegeben werden. Die 40-stellige Zahl wird in die 2. und 3. Taxzeile auf dem Muster-16-Formular aufgedruckt. In die erste Taxzeile kommen Sonder-PZN und Gesamttaxe. Für weitere Arzneimittel ist somit kein Platz mehr.
Analgetika: Nachfrage gestiegen
Die Nachfrage nach Analgetika in der Apotheke ist laut Insight Health deutlich gestiegen, wie APOTHEKE ADHOC berichtet. In den zwölf Monaten bis Ende Juni wurden 94,4 Millionen Packungen abverkauft, im Vergleichszeitraum ein Jahr zuvor waren es noch 77,6 Millionen Packungen. Ein Plus von 22 Prozent. Die wichtigsten Wirkstoffe sind Ibuprofen und Paracetamol, dahinter folgen die Kombi ASS/Paracetamol sowie Monopräparate mit ASS und Diclofenac.
Ibuprofen wird seit Jahren immer beliebter, jede zweite Packung eines OTC-Analgetikums entfällt auf den Wirkstoff. Alleine in den vergangenen zwölf Monaten wuchs der Abverkauf um 26 Prozent. Von den 48,5 Millionen Packungen, die laut Insight Health zuletzt in den Apotheken abgegeben wurden, entfielen rund drei Viertel auf feste Darreichungsformen. Doch auch Säfte, Sirupe und Suspensionen kamen auf 9,5 Millionen Einheiten, was einem Anteil von 20 Prozent entspricht. Auffällig dabei ist, dass sich der Abverkauf sowohl bei den flüssigen Darreichungsformen als auch bei den Suppositorien nahezu verdoppelt hat (jeweils knapp 90 Prozent über Vorjahr)!
Auch Paracetamol wird sehr häufig eingesetzt. Insgesamt liegt die Zahl der Packungen bei 28,6 Millionen, nach 22,4 Millionen im Vorjahreszeitraum (plus 27 Prozent). Knapp 5 Millionen Packungen entfielen auf die Suppositorien, deren Abverkauf um 50 Prozent zulegte. Mit 1,1 Millionen Packungen werden Säfte seltener abverkauft, der Anteil liegt bei 4 Prozent. Allerdings hat sich hier das Volumen verdoppelt.
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