Rezeptur-E-Rezept: So kann geheilt werden
Muster-16-Rezepte sollen ab dem neuen Jahr der Vergangenheit angehören – wie immer gibt es Ausnahmen. Rezepturen gehören nicht dazu. Diese können über den Freitext elektronisch verordnet werden. Eine fehlerhafte Ausstellung beim Rezeptur-E-Rezept kann die Apotheke heilen. Wie, ist in der Technischen Anlage 7 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung geregelt.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel – auch Rezepturen – müssen ab dem 1. Januar 2024 per E-rezept verordnet werden. Auf das Papierrezept darf nur zurückgegriffen werden, wenn die Telematik- oder Internetverbindung nicht funktioniert, der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), die Soft- oder Hardware defekt sind. Auch bei Hausbesuchen dürfen weiterhin Muster-16-Verordnungen ausgestellt werden.
Rezeptur-E-Rezepte sorgen schon jetzt für Chaos in den Apotheken. Ärzt:innen können Rezepturen per Freitext oder strukturiert elektronisch verordnen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert. Werden aber Wirkstoffe nur durch Kommata abgetrennt in Reihe rezeptiert und dann die Wirkstoffmenge, sind Verwechslungen möglich. Ist ein Rezeptur-E-Rezept fehlerhaft, kann die Apotheke dies im Abgabedatensatz heilen. Dabei finden verschiedene Schlüssel Anwendung.
Rezeptur-E-Rezepte: Was kann geheilt werden?
- Schlüssel 2: Korrektur oder Ergänzung der Darreichungsform bei Rezepturen
- Schlüssel 3: Korrektur oder Ergänzung der Gebrauchsanweisung bei Rezepturen
Das Feld „Dokumentation Rezeptänderung“ ist in beiden Fällen für die Dokumentation der Änderung zu nutzen.
Eine Änderung ist auf Grundlage von § 2 Abs. 6 Arzneimittelverschreibungsverordnung sowie § 6 Absatz 2c Satz 2 Rahmenvertrag möglich.
- Schlüssel 9: Abweichung von der Verordnung bzgl. der Zusammensetzung von Rezepturen nach Art und Menge
Eine Änderung ist auf Grundlage von § 6 Absatz 2c Satz 2 Rahmenvertrag möglich.
- Schlüssel 11: Abweichung von der Verordnung bezüglich der abzugebenden Rezepturmenge auf eine Reichdauer für bis zu 7 Tage bei Entlassrezepten
Eine Änderung ist auf Grundlage von Anlage 8 § 4 Absatz 5 Rahmenvertrag gestattet
- Schlüssel 12 findet als Freitextdoku Anwendung, wenn die Änderung durch die Schlüssel 1 bis 11 nicht abgedeckt ist.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Versorgungsmangel: Acetylsalicylsäure i.v. aus Frankreich lieferbar
Die eingeschränkte Lieferfähigkeit von Acetylsalicylsäure Panpharma i.v. 500 mg aus Frankreich ist aufgehoben. Das Arzneimittel steht über mehrere Bestellwege zur …
Apotheken entlarven Rezeptfälschung
Zwei junge Männer versuchen mit gefälschten Rezepten an Medikamente heranzukommen. Apotheken-Mitarbeitende werden misstrauisch und rufen die Polizei. Zwei Verdächtige sitzen …
Wissen to go: Kein Stückeln bei Akutversorgung
Ob Brennen, Jucken oder Stechen – Wer in die Apotheke kommt, braucht neben schneller Hilfe vor allem eines: dein Expertenwissen …











