Rezeptur desinfizieren: Was ist zu beachten?
Vor der Herstellung kommt die Reinigung: Wirst du in der Apotheke in der Rezeptur eingesetzt, kümmerst du dich nicht nur um das Herstellen von Salben, Zäpfchen und Co., sondern auch um die Hygiene. Wir frischen dein Wissen auf, was beim Desinfizieren der Rezeptur zu beachten ist.
Sauberkeit ist in der Apotheke das A und O, das gilt insbesondere in der Rezeptur. Immerhin muss laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) die mikrobiologische Qualität des jeweiligen hergestellten Arzneimittels sichergestellt werden. Es ist also regelmäßige Desinfektion gefragt. Wie oft, wann und wie diese zu erfolgen hat, muss von der Apothekenleitung in einem Hygieneplan festgehalten werden. Fest steht dabei: Wände, Oberflächen und Fußboden in der Rezeptur müssen laut ApBetrO leicht zu reinigen sein. Aber was ist beim Desinfizieren der Rezeptur zu beachten?
Wichtig ist die Wahl des passenden Desinfektionsmittels. Welche Präparate sich zur Flächendesinfektion einigen, hat das Robert-Koch-Institut (RKI) in einer Übersicht aufgelistet. Dazu gehören vor allem alkoholische Desinfektionsmittel wie Ethanol, 1-Propanol und Isopropanol in Konzentrationen von 50 bis 80 Prozent (V/V). Denn sie wirken je nach Produkt gegen Bakterien und Pilze und besitzen zudem eine begrenzt viruzide Wirkung.
Neben den Arbeitsflächen in der Rezeptur gilt es auch, die verwendeten Geräte zu desinfizieren. „An produktberührenden Teilen ist – vorzugsweise unmittelbar vor dem Gebrauch – Keimarmut durch Desinfektion mit Alkohol-Wasser-Mischungen geeigneter Konzentration (zum Beispiel 2-Propanol 70 % [V/V)]) oder durch andere adäquate Maßnahmen sicherzustellen“, heißt es im Hygieneleitfaden für Apotheken zur Herstellung von nicht sterilen pharmazeutischen Zubereitungen der Gesellschaft für Dermopharmazie.
Achtung: Verwendet werden dürfen nur zugelassene Biozidprodukte gemäß der EU-Biozidverordnung.
Rezeptur desinfizieren: Besser wischen als sprühen
Um die Rezeptur effektiv zu desinfizieren, sollte nicht gesprüht werden. Denn: „Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können“, heißt es vom RKI. Hinzu kommt die Brandgefahr.
Stattdessen sollte das jeweilige Desinfektionsmittel auf ein Tuch gegeben werden. Zum Einsatz kommen dabei Einmalhandtücher, wie es auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Flächendesinfektion empfiehlt. Mit dem getränkten Tuch die entsprechende Fläche benetzen und abwischen. Gleiches gilt für die verwendeten Geräte. Anschließend Flächen und Geräte vollständig trocknen lassen, bevor sie benutzt werden. Schwer zugängliche Stellen können dagegen besprüht werden.
Übrigens: Wie hygienisch die Rezeptur ist, können Apotheken mit einer Teilnahme beim Hygienemonitoring des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker herausfinden.
Mehr aus dieser Kategorie
Wirtschaftlichkeit: Ausnahme beim E-Rezept?
Bei der Wirtschaftlichkeit müssen Apotheken umdenken, denn es wird jede Verordnungszeile für sich betrachtet. Zumindest bei Papierrezepten liefert der Rahmenvertrag …
Zuwachs bei WickZzzQuil
Wenn Schäfchenzählen erfolglos bleibt und statt Schlafen in der Nacht nur Hin- und Herwälzen angesagt ist, ist Hilfe aus der …
Talkum ist CMR: Keine Rezepturherstellung in der Schwangerschaft
Talkum wird in der Rezeptur für die Herstellung von Pudern und Schüttelmixturen verwendet. Weil die Substanz als „wahrscheinlich krebserregend“ gilt, …