PTA krank zu Hause: Wann dürfen Chef:innen anrufen?
Knapp 15 Krankentage/Kopf haben Angestellte hierzulande im letzten Jahr gesammelt. Auch in der Apotheke fallen Mitarbeitende mitunter krankheitsbedingt aus. Dann hat Erholung oberste Priorität. Doch wann dürfen Chef:innen anrufen, wenn PTA krank zu Hause sind?
Generell gilt: Wer krank ist, ist von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung befreit – Stichwort Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, es besteht auch keine Pflicht, Kontaktversuche – ob telefonisch, schriftlich oder persönlich – von der Arbeit zu beantworten. Im Gegenteil: Chef:innen sollten sogar davon absehen, erkrankte Arbeitnehmende zu kontaktieren.
Ein generelles Verbot besteht jedoch nicht und wie immer gibt es auch Ausnahmen. Nämlich dann, wenn keine andere Möglichkeit besteht, unabdingbare, unaufschiebbare Angelegenheiten zu klären. Sind PTA krank zu Hause, aber haben beispielsweise als einzige/r im Team Zugang zu einem bestimmten Programm oder Kenntnis von einer wichtigen Patienteninformation, dürfen Chef:innen diese erfragen, sofern es der gesundheitliche Zustand zulässt. In diesem Fall sind auch persönliche Besuche vor Ort möglich. Das gilt auch, wenn Angestellte der (kurzfristigen) Erreichbarkeit zugestimmt haben, beispielsweise im Arbeitsvertrag.
Achtung: Auch wenn Chef:innen im Notfall bei erkrankten Angestellten anrufen dürfen, besteht wiederum keine Pflicht zur dauerhaften Erreichbarkeit. PTA, die krank zu Hause sind, müssen also nicht ständig auf einen Anruf aus der Apotheke warten, um sofort ans Telefon zu gehen und für Kolleg:innen oder die Apothekenleitung bereitzustehen. Auch die Tür muss im Zweifelsfall nicht geöffnet werden und es gilt auch keine Pflicht, ununterbrochen zu Hause zu sein.
Übrigens: Angestellte müssen dem/der Chef:in ihre private Handynummer nicht preisgeben.
PTA krank zu Hause: Kontrolle tabu?
Tabu ist es dagegen, dass Chef:innen PTA, die krank zu Hause sind, mit ihrer Kontaktaufnahme unter Druck setzen und beispielsweise eine Frist setzen, bis zu welchem Zeitpunkt Angestellte wieder auf der Arbeit sein sollen. Und auch Kontrollanrufe oder -besuche, mit denen der/die Chef:in überprüfen will, ob Angestellte wirklich erkrankt sind, sind in der Regel nicht erlaubt. Doch auch hier gelten jedoch Einschränkungen. Denn besteht ein begründeter Verdacht auf Arbeitszeitbetrug, können Arbeitgebende entsprechende Maßnahmen zur Überprüfung ergreifen und sogar eine Überwachung veranlassen.
Was bei Krankheit für Angestellte (nicht) erlaubt ist, erfährst du hier.
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