PTA, die in Nebentätigkeit im Impfzentrum gearbeitet haben, droht mitunter eine Steuernachzahlung. Zwar gelten die steuerlichen Erleichterungen, dennoch gilt es, zwischen Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale zu unterscheiden.
Vor allem zu Beginn der Impfkampagne wurden PTA in den Impfzentren händeringend gesucht und haben vor allem die Vorbereitung des Impfstoffs übernommen – in Vollzeit und als Nebentätigkeit. Wer als Minijobber:in im Impfzentrum ausgeholfen und nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdient hat, muss mit keiner Steuernachzahlung rechnen, wenn der Nebenverdienst 5.400 Euro im Jahr nicht überschritten hat.
Im Falle einer Mehrfachbeschäftigung bei mehreren Arbeitgeber:innen ist eine zweite Steuerkarte zu beantragen, wenn die 450-Euro-Grenze überschritten wird. Für das zweite und jedes weitere Beschäftigungsverhältnis gilt die Steuerklasse VI, geregelt ist dies im Einkommensteuergesetz (EStG).
Außerdem kann ehrenamtlich im Nebenjob im Impfzentrum gearbeitet werden, wer hier die Pauschalen überschreitet, muss mit Steuernachzahlungen rechnen – auch wenn es steuerliche Erleichterungen gibt, die für das Jahr 2022 verlängert wurden. Aber Vorsicht – die steuerfreie Pauschale variiert zwischen den möglichen Tätigkeiten.
Merke: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind Jahresbeträge und werden einmal pro Kalenderjahr gewährt. Wer mehrere Tätigkeiten ausübt, hat dennoch nur einmal Anspruch – die Einnahmen der einzelnen Arbeiten werden addiert.
Die Übungsleiterpauschale lag 2020 bei 2.400 Euro. Seit 2021 beträgt der Jahresbetrag 3.000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte für eine freiwillige Tätigkeit, wenn diese als Nebentätigkeit ausgeführt wird, steuerfrei. Die Übungsleiterpauschale kann in der Steuererklärung angeben, wer im Impfzentrum direkt an der Impfung beteiligt ist, also Aufklärungsgespräche führt oder selbst impft.
Wer sich hingegen im Impfzentrum in der Verwaltung und der Organisation engagiert, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen, diese fällt jedoch deutlich geringer aus. Für das Jahr 2020 betrug sie bis zu 720 Euro, seit 2021 sind bis zu 840 Euro steuerfrei.
Das Problem: Wird der Freibetrag überschritten, müssen Steuern nachgezahlt werden.
PTA, die im Impfzentren gearbeitet haben, kann also eine Steuernachzahlung drohen. So beklagt eine PTA, dass Finanzämter der Meinung sind, dass der Berufsgruppe nur die Ehrenamtspauschale zustehe und dann sind nur 840 Euro im Jahr steuerfrei.
Update: Außerdem hat uns eine PTA informiert, dass das Finanzamt NRW, sobald Werbungskosten für die Fahrten zum Impfzentrum geltend gemacht werden, weder die Ehrenamtspauschale noch die Übungsleiterpauschale berücksichtigt. Heißt im Klartext: Übungsleiterpauschale und Werbungskosten konnte die PTA nicht geltend machen. Stattdessen wurde der Gesamtbetrag als Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz berechnet.
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