PTA als Gewerkschaftsmitglied: Müssen Arbeitgebende informiert werden?
Sag ich´s oder sag ich´s nicht? Diese Frage treibt so manche/n Kolleg:in um. Nämlich wenn es darum geht, ob der/die Chef:in darüber informiert werden soll oder sogar muss, dass du als PTA Gewerkschaftsmitglied bist.
„In vielen europäischen Ländern ist die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft eine Selbstverständlichkeit. Hier in Deutschland hat man die Wahl“, heißt es von der Apothekengewerkschaft Adexa. Während sich manche Beschäftigte von der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmervertretung das Eintreten für bessere Arbeitsbedingungen erhoffen, haben andere Angst vor der Reaktion des/der Chef:in. PTA, die sich gewerkschaftlich engagieren, müssen den/die Chef:in nicht grundsätzlich darüber informieren. „Der Arbeitgeber erfährt nicht, wer in seinem Betrieb Gewerkschaftsmitglied ist und wer nicht. Insofern braucht niemand deswegen Angst zu haben“, heißt es von ver.di. Demnach dürfen Arbeitgebende auch nicht einfach so danach fragen.
Zwar unterliegen sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende der sogenannten Offenbarungspflicht und müssen folglich bestimmte Dinge preisgeben. Dazu zählen jedoch nur solche Aspekte, „die für den anderen eine wesentliche Bedeutung haben“, schreibt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Und weiter: „Die Tatsachen müssen für das angestrebte Arbeitsverhältnis und die Ausübung der Tätigkeit erheblich sein.“
Doch hier kommt die Krux: In einigen Fällen ist es sogar notwendig, wenn PTA ihrem/ihrer Vorgesetzten mitteilen, dass sie Gewerkschaftsmitglied sind. Stichwort Tarifvertrag. Denn bekanntlich greift die Tarifbindung nur, wenn beide Seiten Mitglied in dem jeweiligen tarifvertragschließenden Verband sind. Für PTA ist dies die Apothekengewerkschaft Adexa, für Chef:innen der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) beziehungsweise die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL Nordrhein).
Trifft dies zu, aber der/die Chef:in weiß nichts von deiner Mitgliedschaft, kannst du folglich auch nicht von den tariflichen Regelungen wie einem Gehaltsplus profitieren. Gibt es dagegen ohnehin keine Tarifbindung, bleibt es dir selbst überlassen, ob du dein gewerkschaftliches Engagement preisgibst oder nicht.
Übrigens: Bekommt der/die Chef:in doch heraus, dass du als PTA Gewerkschaftsmitglied bist, darf er/sie dir nicht deswegen kündigen. Denn dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot.
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