Die Pseudoarztnummer auf Entlassrezepten geht in die nächste Runde. Ärzt:innen in Reha-Einrichtungen können „4444444“ plus Fachgruppencode auf BtM- und T-Rezepten weiterhin nutzen. Für Krankenhausärzt:innen gilt die verlängerte Übergangsfrist aber nicht.
Auf dem Entlassrezept soll im Feld „Arzt-Nr.“ die Krankenhausarztnummer aufgedruckt werden. Weil Krankenhausärzt:innen eine solche Nummer nicht besaßen, wurde auf dem Entlassrezept als Übergangslösung die Pseudoarztnummer „4444444“ plus Fachgruppencode bei T- und BtM-Rezepten eingesetzt und die Übergangsfrist immer wieder verlängert – so auch jetzt.
Der DAV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Verlängerung der Übergangsfrist der Pseudoarztnummer plus Fachgruppencode auf Entlassrezepten (BtM- und T-Rezept) geeinigt. Die Ziffernfolge ist ausnahmsweise zulässig, wenn in einer Reha-Einrichtung angestellte und zur Verordnung von Arzneimitteln berechtigte Ärzt:innen keine Krankenhausarztnummer und auch keine lebenslange Arztnummer besitzen. Eine Prüfpflicht der Apotheken besteht nicht – heißt es in der Vereinbarung zu den Ergänzenden Bestimmungen zum Entlassmanagement. Diese Ausnahmeregelung gilt ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 – aber nicht mehr für Ärzt:innen in Krankenhäusern.
Entlassrezepte – die keine BtM- oder T-Rezepte sind – und eine Pseudoarztnummer enthalten, können von Apotheken beliefert und abgerechnet werden, informiert der Berliner Apotheker-Verein die Kolleg:innen.
Eine Prüfpflicht besteht zwar nicht, aber gemäß Rahmenvertrag muss eine falsche oder fehlende Arztnummer korrigiert oder ergänzt werden. Apotheken dürfen also heilen und eine fehlende Arztnummer auf dem Entlassrezept ergänzen; entweder aus dem Arztstempel oder in Form der Pseudoarztnummer.
Das Entlassrezept ist rosa und mit dem Aufdruck „Entlassmanagement“ gekennzeichnet. Zu finden ist das Siegel im Personalienfeld und verläuft einmal quer von links unten nach rechts oben.
Achtung: BtM- und T-Rezepte tragen diese Kennzeichnung nicht. Zu erkennen ist eine Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements, wenn die letzte Ziffer im Statusfeld eine „4“ ist. Außerdem werden die Arzneimittel nicht auf einem Muster-16-Rezept verordnet, sondern auf den bekannten gelben und weißen Formularen.
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