Fehlerhafte E-Rezepte sind in der Apotheke immer wieder an der Tagesordnung. Das kostet Zeit und Nerven. Dabei könnte alles so einfach sein. Weil es aber kompliziert ist, wird es auch noch umständlich. Um die Praxen über die häufigsten Fehler beim Ausstellen eines E-Rezeptes zu informieren, nutzt eine Apotheke Zettel mit den fünf wichtigsten Fehlern und organisiert einmal im Monat „Schulungen“ für die Praxen.
„Die Praxen wissen ja gar nicht, was sie beim Ausstellen der E-Rezepte falsch machen“, ärgert sich ein Apotheker aus Niedersachsen. „Sie füllen die Rezepte ja nicht extra falsch aus.“ Dabei geht es nicht nur um die fehlende Berufsbezeichnung, sondern auch um Rezepte ohne Arzneimittel, auf denen nur eine Dosieranweisung zu finden ist. „Das E-Rezept kann auch als Schmierzettel benutzt werden. Es genügt das Freitextfeld, da müssen nicht einmal Versichertendaten eingegeben werden.“
Solange es keine Überprüfung beim Ausstellen der Rezepte gibt, solange wird es auch Fehler geben. Genau das war die Idee des Referenzvalidators, der 2022 zur Sicherheit aller Beteiligten angekündigt wurde. Also müssen sich Apotheken selbst helfen.
Fünf wichtigste E-Rezept-Fehler: Zettel und Austausch
In Niedersachsen setzt der Apotheker auf Zettel mit den fünf wichtigsten Fehlern beim Ausstellen eines E-Rezeptes. „Die Praxen können nur richtig ausstellen, wenn sie wissen, was sie falsch gemacht haben.“ Zettel sind die Lösung, denn telefonisch ist kaum noch eine Praxis zu erreichen. Auf den Zetteln wird markiert, welchen Fehler die Praxis gemacht hat. Dann werden die Patient:innen samt Zettel in die Praxis zurückgeschickt. „Den Weg nutzen wir, wenn das Rezept nicht von uns geheilt werden kann. Ohne Rückmeldung an die Praxen geht es nicht.“
Die Apotheke setzt nicht nur auf Zettel, sondern auch auf den direkten Austausch. „Einmal im Monat setzen wir uns mit den Praxen zusammen und sprechen die Fehler an.“
Fehler können verhindert werden
Dabei können die Fehler verhindert werden, ist sich der Apotheker sicher. In der Pflicht sind diejenigen, die die Programmierung verantworten. „Das ist doch kein Hexenwerk.“ Schließlich könnten Pflichtfelder mit entsprechenden Parametern hinterlegt werden. Beispielsweise, dass beim Geburtsdatum nur Zahlen und beim Versichertennamen nur Buchstaben eingegeben werden können. Das Problem mit der Arztbezeichnung könne über ein Drop-Down gelöst werden anstelle des Freitextes. Wurde die korrekte Berufsbezeichnung einmal ausgewählt, könnte diese für alle Verordnungen gespeichert werden.
Möglich wäre auch das Einbauen von Verordnungsausschlüssen. Ein Beispiel ist der Ausschluss zur Verordnung der Pille durch Zahnärzt:innen, da diese Kontrazeptiva nicht verordnen dürfen. Denn das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde definiert diese in § 1 Absatz 3 als „die berufsmäßige auf zahnärztlich und wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.“ Somit fallen Kontrazeptiva, Antidiabetika und Blutdrucksenker nicht in die Kategorie Zahnheilkunde.
Derzeit führt das E-Rezept in den Apotheken zu einem zeitlichen Mehraufwand von durchschnittlich fünf Minuten pro E-Rezept. Die Mehrheit (79 Prozent) hatte bereits Probleme bei der Verarbeitung.
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