Zum 30. September 2020 endet die befristete Erhöhung der monatlichen Pflegehilfsmittel-Pauschale. Die Zeichen stehen auf Verlängerung. Versicherte sollen voraussichtlich bis zum Jahresende Anspruch auf eine Pflegehilfsmittel-Pauschale in Höhe von 60 Euro statt 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel haben.
Alles wird teurer – so auch Mundschutz, Desinfektion, Einmalhandschuhe und andere Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Weil in Zeiten von Corona die Versorgung der Pflegebedürftigen im Rahmen der monatlichen Pauschale in Höhe von 40 Euro kaum mehr möglich war, wurde zum 1. April 2020 die Pauschale auf 60 Euro erhöht. Allerdings gilt eine zeitliche Befristung bis zum 30. September. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt einen nahtlosen Übergang der Verlängerung in Aussicht.
Pflegehilfsmittel-Pauschale: 60 Euro bis zum 31. Dezember?
Während es bei der Verlängerung der Botendienst-Pauschale keine Neuigkeiten gibt und eine Verlängerung über die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung weiterhin geprüft wird, sieht es bei der Ausweitung der höheren Pflegehilfsmittel-Pauschale besser aus.
„Es ist beabsichtigt, die Erhöhung der monatlichen Hilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern“, heißt es aus dem BMG.
Die erhöhte Hilfsmittelpauschale ist in § 4 Satz 1 COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) geregelt. Darin heißt es: „Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen ab dem 1. April 2020 […] monatlich den Betrag von 60 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag stellt zugleich die Vergütung dar, die ein Leistungserbringer für die Versorgung eines Pflegebedürftigen mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln monatlich höchstens beanspruchen kann.“
§ 4 COVID-19-VSt-SchutzV sei laut BMG solange anzuwenden, wie § 150 Sozialgesetzbuch (SGB) XI auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 152 SGB XI gelte – Voraussetzung sei das Fortbestehen der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Im Klartext heißt das: „Wenn also § 150 SGB XI bis zum Jahresende verlängert wird und die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite fortbesteht, gilt auch die erhöhte Hilfsmittelpauschale bis zum 31. Dezember 2020.“
Was ist § 150 SGB XI? Hierbei handelt es sich um die Norm, die wesentliche Regelungen zur Unterstützung und Entlastung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen während der Corona-Pandemie enthält. Sie wurden mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz eingeführt und gelten befristet bis zum 30. September 2020, so ein Sprecher.
„Der Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG-Entwurf) sieht nun vor, dass diese Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden sollen.“ Der Gesetzentwurf befinde sich im parlamentarischen Beratungsverfahren. „Der Abschluss der Beratungen im Deutschen Bundestag ist für diese Woche vorgesehen, damit die Verlängerungsregelung nach der sich anschließenden Beratung im Bundesrat zügig in Kraft treten kann.“
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