Pflegehilfsmittel: Genehmigungskennzeichen nicht vergessen
Seit Juni ist der neue Pflegehilfsmittelvertrag in Kraft und Apotheken müssen das Genehmigungskennzeichen angeben. Wurde dieses nicht übermittelt, müssen Apotheken bei der Pflegekasse nachfragen.
Will eine Apotheke Anspruchsberechtigte erstmals mit Pflegehilfsmitteln versorgen, ist für die Neuversorgung vorab eine Genehmigung einzuholen. Eine Belieferung ist erst zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung möglich. Das Ergebnis der Antragstellung muss die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitteilen.
Genehmigungskennzeichen nicht vergessen
Werden Pflegehilfsmittel zulasten der Pflegekasse abgerechnet, muss das Genehmigungskennzeichen übermittelt werden. Liegt bereits eine Genehmigung vor, aber das Genehmigungskennzeichen wurde von der Kasse nicht übermittelt, sollen sich Apotheken an die zuständige Pflegekasse wenden und um die Nennung des Kennzeichens bitten.
Achtung, werden Leistungen aus den Produktgruppen 51 und 54 von der Apotheke erbracht, sind entsprechend zwei getrennte Anträge zu stellen. Entsprechend können zwei Genehmigungskennzeichen vergeben werden und es sind zwei Empfangsbestätigungen nötig.
Der Kostenvoranschlag ist grundsätzlich über ein elektronisches Kostenvoranschlagsverfahren zu stellen. Wie immer gibt es Ausnahmen, nämlich dann, wenn die Voraussetzungen bei der Pflegekasse noch nicht vorliegen. Allerdings dürfen den Apotheken für die Annahme des elektronischen Kostenvoranschlages (eKV) durch die Pflegekassen oder deren Dienstleister keine Kosten entstehen. Voraussichtlich ab August soll im Online-Vertragsportal (OVP) eine Lösung zur Umsetzung des eKV ohne zusätzliche Transaktionskosten für Pflegehilfsmittel zulasten der AOKen zur Verfügung stehen.
Ist keine kostenfreie elektronische Antragstellung möglich, sollen Apotheken die Genehmigungsanträge in gewohnter Weise direkt an die Pflegekasse stellen. Ist keine Übermittlung über eine Schnittstelle für den eKV oder per Fax möglich, kann der Antrag per KIM gestellt werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Rabattvertrag nicht angezeigt: Kassen suchen Fehler bei Apotheken
Derzeit erreichen vereinzelte Schreiben von Krankenkassen die Apotheken, um auf angeblich fehlerhafte Meldungen zu Rabattverträgen hinzuweisen. Zudem werden Apotheken zur …
20. November: Kein TI-Zugang für alte Firmware
In wenigen Wochen wird bei Kartenterminals mit veralteter Firmware der Stecker gezogen. Ein Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI) wird ab dem …
Salbutamol-Austausch: Kein Rabattvertrag, aber Abgaberangfolge
Salbutamol-Sprays sind weiterhin nicht lieferbar. Knapp zwei Jahre dauert der Lieferengpass bereits an. Rabattverträge gibt es bei den Ersatzkassen zwar …












