Pflege-HiMi: Kostenvoranschlag muss kostenfrei sein
Seit Juni vergangenen Jahres müssen Kostenvoranschläge für Pflegehilfsmittel elektronisch übermittelt werden. Gebühren dürfen für Apotheken dabei nicht anfallen. Und wenn doch, darf eine kostenfreie Alternative genutzt werden. Das wollte die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) nicht akzeptieren und bestand auf eine elektronische kostenpflichtige Übermittlung. Alternativ sollte die Apotheke Anspruchsberechtigte an andere Leistungserbringer verweisen. Jetzt rudert die Kasse zurück.
Der Schiedsspruch zum neuen Pflegehilfsmittelvertrag nach § 78 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI sieht vor, dass Pflegekassen oder deren Dienstleister von Apotheken keine Gebühren mehr für die Übermittlung des elektronischen Kostenvoranschlags verlangen dürfen. Fallen Kosten an, kann auf das Fax oder eine Übermittlung per KIM zurückgegriffen werden.
Zudem ist in den Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln gemäß § 127 Absatz 9 Sozialgesetzbuch (SGB) V in § 4 Absatz 2 Elektronischer Kostenvoranschlag Folgendes festgelegt: „die Abwicklung des elektronischen Kostenvoranschlags erfolgt über eine offene Schnittstelle. Die Krankenkassen stellen sicher, dass den Leistungserbringern durch die Nutzung der offenen Schnittstelle keine zusätzlichen Entgelte an Dritte entstehen.“ Bietet eine Kasse nur ein kostenpflichtiges Portal an, muss sie außerdem eine kostenfreie Alternative bereitstellen.
Dennoch teilte die SBK der Apotheke mit: „Verwenden Sie bitte für die Pflegehilfsmittel dieselbe e-KV-Schnittstelle bzw. dasselbe Programm wie für die Hilfsmittel der Krankenversicherung.“ „Hierfür fallen nur vorgangsbezogene Gebühren der Plattformbetreiber an, allerdings keine für die Bereitstellung der Schnittstelle an sich. Auf diese Gebühren haben wir als Krankenkasse leider keinen Einfluss. Wir akzeptieren daher die Übermittlung per Fax oder E-Mail leider nicht.“
Sollte die Apotheke der SBK keinen elektronischen Kostenvoranschlag zukommen lassen, wurde sie gebeten, Kund:innen an eine andere Apotheke oder an die Kasse selbst zu verweisen, damit die Versorgung anderweitig organisiert werden kann.
Auf Nachfrage rudert die Kasse zurück. „Der SBK ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Leistungserbringern sehr wichtig“, teilt eine Sprecherin mit. Dies schließe ein, dass die SBK getroffene Schiedssprüche akzeptiere und auf deren Basis die Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern gestalte.
Im genannten Fall bedeute das: „Solange keine für alle Beteiligten bessere Lösung zur Verfügung steht, lassen wir übergangsweise Kanäle wie Fax oder Papier zu. Sollte es im Einzelfall zu einer abweichenden Umsetzung gekommen sein, bedauern wir dies.“
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