Cholesterinsenker: DAK warnt vor Rezeptfälschungen
Die DAK-Gesundheit informiert über Rezeptfälschungen Inclisiran-haltiger Arzneimittel. Damit erweitere sich der Kreis betroffener Wirkstoffe.
Gefälschte Papierrezepte werden nach wie vor in Apotheken vorlegt. Längst sind nicht mehr nur Verordnungen über Benzodiazepine, Pregabalin und Opioide betroffen, sondern vor allem Hochpreiser wie Krebsmedikamente und nun auch der auf RNA-Interferenz basierende Cholesterinsenker Inclisiran; enthalten im Fertigarzneimittel Leqvio. Das Arzneimittel ist als Injektionslösung im Handel. Eine Fertigspritze zu 284 mg kostet rund 2.600 Euro.
Die DAK appelliert an Apotheken, bei der Vorlage von Papierrezepten weiter aufmerksam zu sein und die Verordnungen besonders sorgfältig zu prüfen. Zudem sollen Apotheken die Gesamtumstände zum Zeitpunkt der Rezeptvorlage wie unbekannte Personen, Vorlagezeit nach Beendigung der üblichen Sprechzeiten von Arztpraxen und eiliger Mitnahmewunsch berücksichtigen. Die Kasse weist darauf hin, dass der Rezepteinlösung häufig eine telefonische Vorbestellung ohne eine Vorabübermittlung des Rezeptes voraus geht.
Apotheken sollen daher vor der Abgabe die Praxis kontaktieren, um alle Unstimmigkeiten zu klären und die Vorlage der Versichertenkarte erbitten.
Das sind einige der „üblichen Verdächtigen“
- GLP-1-Agonisten Mounjaro und Ozempic
- Wachstumshormon Somatropin
- Schmerzmittel: Buprenorphin, Dihydrocodein (DHC, Hydrocodon), Fentanyl, Hydrocodon, Hydromorphon, Morphin, Oxycodon, Pregabalin, Tramadol, Tilidin
- Dopingmittel: Anastrozol, Clomifen, Clenbuterol, Exemestan, Genotropin, Norditropin, Somatropin, Testosteron, Tamoxifen
- Benzodiazepine: Alprazolam, Bromazepam, Chlordiazepoxid, Diazepam, Zopiclon, Zolpidem
- Psychopharmaka/Antidepressiva: Amitriptylin, Citalopram, Fluoxetin, Haloperidol, Risperidon
- Dopaminagonist: Pramipexol
- Antidiabetika: Dulaglutid, Semaglutid, Tirzepatid
- Anästhetikum: Ketamin
- Antineoplastische oder immunmodulierende Mittel: Peginterferon alfa-2a, Lenvatinib, Enzalutamid, Trifluridin-Kombination
Wurde in der Apotheke ein auffälliges Rezept vorgelegt, rät die DAK, die laut Stempel ausstellende Arztpraxis telefonisch zu kontaktieren, um die Richtigkeit des Rezeptes abzuklären. Bestätigt sich der Verdacht der Rezeptfälschung, soll die Verordnung nicht beliefert werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Wissen to go: Medikationsanalyse mit ChatGPT – erlaubt oder verboten?
Ob Brennen, Jucken oder Stechen – Wer in die Apotheke kommt, braucht neben schneller Hilfe vor allem eines: dein Expertenwissen …
So schützen sich Apotheken vor Retaxationen
Auf das Jahr hochgerechnet verliert fast jede Apotheke einen vier- bis fünfstelligen Betrag durch Retaxationen – darauf weist das Rechenzentrum …
Salbutamol: Import darf abverkauft werden
Ein Engpass wird für beendet erklärt, die Apotheke bleibt auf den bestellten Notimporten sitzen? So soll es nicht sein. Salbutamol …














