Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr werden empfängnisverhütende Präparate und Notfallkontrazeptiva von der Kasse erstattet. Aber nicht immer ist mit der Kostenübernahme beim Überschreiten der Altersgrenze Schluss. So zahlt die Kasse für die (Notfall-) Verhütung beispielsweise in begründeten medizinischen Ausnahmefällen.
Seit 29. März 2019 gilt die Anhebung der Altersgrenze für die Erstattung von empfängnisverhütenden Mitteln und Notfallkontrazeptiva. Zuvor bestand Anspruch bis zum 21. Geburtstag. Wie lange die Verhütung Kassenleistung ist, regelt § 24a Sozialgesetzbuch (SGB) V „Empfängnisverhütung“. Demnach haben Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln sowie nicht verschreibungspflichtigen Notfallkontrazeptiva – vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor.
In begründeten medizinischen Ausnahmefällen können Pille und Co. auch für Frauen, die älter als 22 Jahre sind, zulasten der Kasse verordnet werden. Zur Angabe einer Diagnose ist der/die Ärzt:in aber nicht verpflichtet. Steht jedoch eine Diagnose auf der Verordnung, besteht für die Apotheke eine erweiterte Prüfpflicht. Ist die Erstattung zur angegebenen Diagnose nicht möglich, muss Rücksprache gehalten werden. Wird die Verordnung nicht angepasst, kann das Rezept nicht auf Kassenkosten beliefert werden und das Präparat muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Außerdem ist ab einem Alter von 18 Jahren die gesetzliche Zuzahlung zu leisten.
Wann aber liegt ein begründeter medizinischer Ausnahmefall vor, sodass die Kasse für die Verhütung zahlt? Beispielsweise wenn Pille oder Spirale nicht zur Empfängnisverhütung, sondern auch in anderen Indikationen eine Zulassung halten, wie unter anderem zur Behandlung von Hypermenorrhoe, mittelschwerer Akne nach Versagen topischer Therapien oder einer oralen Antibiose sowie wenn Frauen mit fruchtschädigenden Wirkstoffen, wie Isotretinoin behandelt werden. Eine medizinische Kontrazeption ist auch im Rahmen einer Behandlung mit Methotrexat oder Thalidomid angezeigt.
In jedem Fall muss bei der Abgabe von Kontrazeptiva und Notfallkontrazeptiva auf Vorlage eines Muster-16-Formulars der Rabattvertrag der Kasse beachtet und vertragskonform geliefert werden. In Ausnahmefällen kann die Sonder-PZN und der entsprechende Faktor einen Austausch umgehen.
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