Seit fünf Jahren ist die „Pille danach“ rezeptfrei. Trotz OTC-Switch im Jahr 2015 können Levonorgestrel und Ulipristalacetat zulasten der Kasse verordnet werden. Die Altersgrenze liegt bei 22 Jahren.
„Pille danach“ bis 22 kassenpflichtig
Wie lange empfängnisverhütende Mittel und Notfallkontrazeptiva auf einem rosa Rezept verordnet werden dürfen und erstattungsfähig sind, regelt § 24a Sozialgesetzbuch (SGB) V „Empfängnisverhütung“. Demnach haben Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln sowie nicht verschreibungspflichtigen Notfallkontrazeptiva – vorausgesetzt es liegt eine ärztliche Verordnung vor.
Kontrazeptiva (nicht Notfallkontrazeptiva) können in begründeten medizinischen Ausnahmefällen auch für Frauen, die älter als 22 Jahre sind, zulasten der Kasse verordnet werden. Der Arzt ist in diesem Fall nicht zur Angabe einer Diagnose verpflichtet.
PTA und Apotheker dürfen also Muster-16-Formulare über die „Pille danach“ bis 22 Jahre zulasten der Kasse beliefern. Die Frauen müssen ab einem Alter von 18 Jahren die gesetzliche Zuzahlung leisten. Wurde die Altersgrenze von 22 Jahren überschritten, ist die Verordnung wie ein Privatrezept zu behandeln und der Preis des Arzneimittels in vollem Umfang aus einer Tasche zu zahlen.
Abgabe „Pille danach“
Empfohlen werden die Abgabe und die Beratung zu Notfallkontrazeptiva an die Frau persönlich. Auch eine Belieferung auf Vorrat ist im Regelfall nicht angezeigt. Die Abgabe an Mädchen jünger als 14 Jahre wird ohne Einverständnis eines Erziehungsberechtigen nicht empfohlen und die Minderjährigen sollten einen Arzt aufsuchen.
Bei der Beratung sollten verschiedene Fragen gestellt werden, beispielsweise die nach dem Alter, dem Zeitpunkt des ungeschützten Geschlechtsverkehrs und der letzten Periode, einer bestehenden Schwangerschaft oder der Dauermedikation und chronischen Erkrankungen. Außerdem sollte gefragt werden, ob die Frau stillt oder im Zyklus schon einmal die „Pille danach“ eingenommen hat.
Anwendung so früh wie möglich
Die „Pille danach“ sollte so schnell wie möglich nach dem ungeschütztem Geschlechtsverkehr (uGV) eingenommen werden; am besten innerhalb von zwölf Stunden. Im Falle einer Verhütungspanne stehen zwei Wirkstoffe zur Auswahl – das generische Levonorgestrel und Ulipristalacetat.
Innerhalb von 72 Stunden können sowohl Levonorgestrel als auch Ulipristalacetat angewendet werden. Liegt der uGV länger als 72 Stunden, aber nicht länger als 120 Stunden zurück, ist Ulipristalacetat geeignet.
Sowohl das Gestagen Levonorgestrel als auch der Progesteron-Rezeptor-Modulator Ulipristalacetat verhindern den Eisprung. Hat dieser bereits stattgefunden, sind die Arzneistoffe nicht mehr wirksam. Weil der Zeitpunkt der Ovulation nicht zu 100 Prozent genau vorhergesagt werden kann, wird die Einnahme zu jedem Zeitpunkt des Menstruationszyklus empfohlen.
Levonorgestrel benötigt laut Bundesverband der Frauenärzte (bvf) eine Anlaufzeit von zwei Tagen, diese sei nötig, um den Eisprung zu verschieben. Das bedeutet: Wird der Arzneistoff erst 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen, wird der Eisprung erst nach drei Tagen verschoben, vorausgesetzt er hat noch nicht stattgefunden. Ulipristalacetat wirke im Vergleich schneller und besitze eine Anlaufzeit von sechs Stunden.
Nach Anwendung der „Pille danach“ sollte – wenn angewendet – die hormonelle Kontrazeption fortgeführt und bis zum Zyklusende zusätzlich mit einer Barrieremethode verhütet werden. Müssen die Frauen innerhalb von drei Stunden nach der Einnahme erbrechen, ist ein Wirkverlust nicht auszuschließen und die Einnahme einer weiteren Tablette angezeigt. Die „Pille danach“ kann die folgende Menstruationsblutung beeinflussen, so kann diese einige Tage früher oder später als erwartet einsetzen.
Notfallkontrazeptiva und Stillen
Kam Levonorgestrel zum Einsatz, ist eine Stillpause von acht Stunden angezeigt. Bei Ulipristalacetat ist es eine Woche.
Dauermedikation
CYP-3A4-Induktoren können die Wirkung der „Pille danach“ herabsetzen. Beispiele sind Rifampicin, Phenytoin und Carbamazepin oder auch die HIV-Medikamente Ritonavir und Efavirenz sowie das rezeptfreie Johanniskraut. Frauen, die innerhalb der letzten vier Wochen enzyminduzierende Arzneimittel eingenommen haben, sollten Ulipristalacetat nicht anwenden. In diesem Fall kann eine Kupferspirale eine sichere Alternative sein. Wird auf Levonorgestrel zurückgegriffen, wird die Einnahme von 3 mg statt 1,5 mg empfohlen. Frauen mit schweren Leberfunktionsstörungen sollten beiden Wirkstoffe nicht einnehmen.
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