Nordrhein: Drei Wochen Urlaub für PTA Pflicht?
Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Urlaubszeit. Sofern du deine freien Tage noch nicht verplant hast, wird es höchste Zeit, bevor dir die Kolleg:innen deine Wunschtermine wegschnappen. Doch auch der/die Chef:in kann dir bei der Urlaubsplanung einen Strich durch die Rechnung machen. PTA in Nordrhein kann sogar eine Pflicht zu mindestens drei Wochen Urlaub drohen.
Während sich einige Beschäftigte gerne möglichst lange am Stück freinehmen, um abzuschalten, teilen andere ihren Urlaubsanspruch lieber auf mehrere kleine Auszeiten auf. Doch auch wenn Angestellte bei der zeitlichen Festlegung relativ frei sind, gibt es dabei einige Regelungen zu beachten, für PTA in Nordrhein sogar noch mehr als für Kolleg:innen im restlichen Bundesgebiet. Denn dort können drei Wochen Urlaub zur Pflicht werden. Der Tarifvertrag macht es möglich.
Gemäß Bundesurlaubsgesetz gilt: Urlaub sollte möglichst zusammenhängend genommen und gewährt werden. Stichwort Erholungswert. Doch das würde bedeuten, dass du in der Apotheke bei tariflichem Urlaubsanspruch von 34 Tagen (33 in Nordrhein) gleich mehr als einen Monat fehlst und vertreten werden musst. Angesichts von Personalmangel und Co. ist dies kaum zu stemmen. Daher erlaubt das Gesetz ein Aufteilen der Urlaubstage, allerdings nur, wenn „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe“ vorliegen.
Achtung: Beträgt der Anspruch auf Urlaub noch mehr als zwölf Tage, sind Arbeitnehmende bei einem Aufteilen verpflichtet, mindestens zwölf Tage am Stück frei zu nehmen.
Drei Wochen Urlaub Pflicht?
Für Apothekenteams in Nordrhein gelten dagegen besondere Regelungen. Dort können tarifbeschäftigte Mitarbeiter:innen auf Wunsch des/der Chef:in sogar zum Aufteilen des Urlaubs verpflichtet werden. In § 11 Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter:innen im Kammerbezirk Nordrhein heißt es „Bei einem Jahresurlaub von mehr als 24 Werktagen kann der Apothekeninhaber Teilung in zwei Teilurlaube verlangen.“
Doch damit nicht genug. Demnach muss laut Tarifvertrag der eine Urlaubsteil mindestens drei Wochen betragen. Das entspricht bei einer Sechs-Tage-Woche 18 Werktage. Unter Umständen könnten Chef:innen also festlegen, dass PTA drei Wochen Urlaub am Stück nehmen müssen – zumindest einmal im Jahr.
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