NNF: Dezember-Masken-Honorar kommt noch vor Weihnachten
Seit Dienstag geben die Apotheken drei kostenlose Schutzmasken an Risikopatient*innen ab. Viel Vorbereitungszeit blieb den Kolleg*innen nicht und nicht nur das, sie mussten auch finanziell in Vorleistung gehen. Doch vor den Feiertagen gibt es eine gute Nachricht: Das Dezember-Masken-Honorar will der Nacht-und Notdienstfonds (NNF) noch vor Weihnachten auszahlen.
Knapp 500 Millionen Euro hat das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) als Finanzierungsbudget für die kostenlosen Masken bereitgestellt. Das Geld wird über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) an die Apotheken ausgeschüttet. Schätzungen zufolge sollen 20.000 bis 25.000 Euro pro Apotheke verteilt werden. „Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass dies noch vor den Festtagen erfolgen kann“, teilt der NNF mit. Die ersten Belege sind bereits am Freitag rausgegangen.
Nachdem die Corona-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) am 15. Dezember in Kraft getreten ist, wird nun die Auszahlung umgesetzt. Aufgrund der abschließend getroffenen Festlegungen zur Umsetzung würden die bereits auf Basis des Referentenentwurfs durch den NNF erarbeitete Datenbasis nunmehr neu erstellt, die verfahrensrechtlich notwendigen Verwaltungsakte erstellt und versandt sowie die Zahlung an die Apotheken direkt durch den NNF auf den Weg gebracht, schreibt der NNF.
Dezember-Masken-Honorar noch vor Weihnachten: Abgabe, Auszahlung und Verwaltungskosten
Phase 1 der SchutzmV findet im Zeitraum vom 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 statt. In diesem Zeitraum erhalten Risikopatient*innen drei kostenlose Schutzmasken in den Apotheken vor Ort.
Das Honorar für die im Dezember verteilten Masken errechnet sich aus der Gesamtzahl der im dritten Quartal 2020 abgegebenen Packungen aller Apotheken. Daraus ergibt sich laut NNF ein Verteilungsschlüssel. Die apothekenindividuelle Schutzmasken-Pauschale ergibt sich aus dem Verteilungsschlüssel, multipliziert mit der Menge an Rx-Packungen, die im dritten Quartal 2020 von der Apotheke abgegeben wurden.
Ein Beispiel: Im vergangenen Jahr hat jede Apotheke im Durchschnitt monatlich rund 3.200 Rx-Packungen abgegeben, die für den NNF relevant waren, das sind 9.600 Packungen im Quartal. 9.600 mal 2,83 Euro sind 27.168 Euro. Teilt man den Wert durch 6 Euro, die das Bundesgesundheitsministerium pro Maske veranschlagt hat, könnte die Apotheke 4.528 Masken verteilen. Da jeder Berechtigte im Dezember Anspruch auf drei Masken hat, könnten 1.509 Personen versorgt werden.
Der NNF hat den Maskenschlüssel am Donnerstag nach oben korrigiert – von 2,50 Euro auf exakt 2,825858034 Euro pro zu berücksichtigter Packung.
Es wird eine einmalige Abwicklungsgebühr in Höhe von 15 Euro fällig, die zum Planungszeitpunkt die voraussichtlichen Personal- und Sachkosten auf der Umsetzungsplanung berücksichtigt. Die Gebühr wird im Rahmen der Auszahlung der Schutzmasken-Pauschale direkt abgezogen.
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