Nicht abgelaufene Antibiotika nicht retournieren
In einer Zeit, in der die Apotheken und Unternehmen mit Sorge auf die Versorgungslage mit Kinderantibiotika, Schmerz- und Fiebermitteln und vielen weiteren Arzneimitteln im Herbst und Winter schauen, retournieren Apotheken und Großhändler Antibiotika-haltige Arzneimittel. Der Grund: Die Ware erreicht Ende des Jahres das Verfallsdatum.
Einige Antibiotika dürfen maximal mit einer Verwendbarkeitsfrist von fünf Jahren ausgewiesen werden – auch wenn die Arzneimittel länger haltbar wären. So sieht es das Gesetz vor. Im vergangenen Winter waren Arzneimittel mit antibiotischen Wirkstoffen Mangelware. Nur wenige Hersteller konnten die Versorgung aufrechterhalten. In wenigen Monaten laufen die ersten Packungen ab und landen schon jetzt auf den Verfallslisten der Apotheken.
In der Regel melden Apotheken Retouren für Arzneimittel an, die nur noch drei Monate haltbar sind, weiß ein Hersteller. Manchmal sind es Packungen, die noch fünf Monate vor Ablaufdatum sind. Darum geht jetzt die Ware retour, obwohl sie noch nicht abgelaufen ist und die Therapiedauer bei Antibiotika meist auf nur wenige Tage beschränkt ist. Die Packungen könnten im Akutfall noch abgegeben und unter Umständen schwere Infektionen verhindern und Leben retten. Besonders ärgerlich, da bei einigen Herstellern eine Retoure mit 100-prozentiger Erstattung sechs Monate nach Verfall möglich ist.
„Letzten Winter wären fast Kinder an einfachen Erkältungen gestorben, weil Kindersaft nicht vorrätig war und jetzt werden Antibiotika wieder wie ein Ramschprodukt behandelt“, ärgert sich ein Hersteller und verweist auf das Beschlussprotokoll vom 127. Deutschen Ärztetag aus dem Mai dieses Jahres.
Die Forderung an die Arzneimittelhersteller: Die Haltbarkeit von bereits zugelassenen und in Zulassung befindlichen Fertigarzneimitteln zu überprüfen. Das Ziel: Eine möglichst lange Laufzeit der Arzneimittel und Medizinprodukte ermöglichen.
„Sowohl unter dem Eindruck des Klimawandels als auch unter dem Eindruck von Arzneimittelengpässen ist eine Vernichtung von unbedenklichen Arzneimitteln aufgrund eines vorzeitigen Verfallsdatums nicht verantwortbar“, heißt es im Beschluss.
Schließlich werde die Haltbarkeit auf Grundlage von Stabilitätsuntersuchungen des Herstellers bestimmt. Bis zu diesem Datum garantiert der Hersteller die Wirksamkeit des Arzneimittels sowie dessen Unbedenklichkeit und gute pharmazeutische Qualität.
Apotheken sind einmal mehr gefragt, Kund:innen entsprechend zu beraten – auch in puncto Haltbarkeit von Arzneimitteln. Denn der Alltag zeigt immer wieder, dass einige Kund:innen „Packungen mit einem langen Haltbarkeitsdatum“ wünschen. Aber im Falle einer Akuttherapie mit einem Antibiotikum sollte eine lange Haltbarkeit kein Kriterium sein. Vor allem nicht bei einer Therapiedauer von nur wenigen Tagen.
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