Neuer AOK-Rabattvertrag: Metamizol statt Novaminsulfon
Seit dem 1. Februar 2022 gilt die 25. Tranche der AOK-Arzneimittelrabattverträge. Apothekenteams und Patient:innen müssen sich umstellen – beispielsweise bei Metamizol. Hier erfolgte ein Wechsel von Novaminsulfon Lichtenstein (Zentiva) auf Metamizol Zentiva (Zentiva). PTA sind in Erklärungsnot.
Novaminsulfon Lichtenstein gehörte laut Arzneimittelverordnungsreport 2021 mit 300,3 Millionen Euro zu den führenden 30 Arzneimitteln 2020 nach Nettokosten – ein Plus von 2,3 Prozent oder 6,8 Millionen Euro. Und das, obwohl die Indikation aufgrund des Risikos von Agranulozytose und Schockreaktionen seit vielen Jahren auf starke Schmerzen, Tumorschmerzen und hohes Fieber eingeschränkt ist. 24,5 Millionen Verordnungen wurden 2020 gezählt. 95 Prozent aller Verordnungen nicht-opioider Analgetika entfallen auf Metamizol.
Bei der AOK hat sich zum 1. Februar ein Wechsel in puncto Rabattvertrag ergeben – zwar hält Zentiva weiterhin den Zuschlag für Metamizol, der im Einpartnermodell vergeben wurde, aber für eine zweite Zulassung. Mit Inkrafttreten der 25. Tranche ist Metamizol Zentiva, das zum 15. Dezember gelistet wurde, Rabattarzneimittel. Zuvor lag der Zuschlag bei Novaminsulfon Lichtenstein – ebenfalls Zentiva. Doch eine zweite Produktlinie war nötig, um den Bedarf am Wirkstoff zu decken, denn der steigt, trotz Indikationseinschränkung.
Was ist der Grund? Zentiva hält zwei Zulassungen für den Wirkstoff Metamizol. Die zweite Zulassung ermögliche eine Erhöhung der Kapazitäten durch Inbetriebnahme einer zweiten Produktionslinie, heißt es aus dem Unternehmen. Die Kapazität der bestehenden Produktionslinie zu erhöhen, sei nicht so einfach möglich.
Warum Metamizol Zentiva und nicht Novaminsulfon Zentiva? Weil das Arzneimittel nach Auflage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Namen des Wirkstoffs enthalten musste – Novaminsulfon war somit nicht zulässig, erklärt ein Sprecher. In der Apotheke sind Diskussionen mit Kund:innen vorprogrammiert und längst an der Tagesordnung, dessen ist sich auch das Unternehmen bewusst.
Metamizol gehört zur Gruppe der Pyrazolone und ist seit 1986 hierzulande verschreibungspflichtig. Der Wirkstoff besitzt schmerzlindernde, fiebersenkende und krampflösende Eigenschaften. Der Wirkungsmechanismus von Metamizol ist noch nicht vollständig geklärt. Untersuchungen zeigen, dass Metamizol und sein Hauptmetabolit vermutlich sowohl einen zentralen und peripheren Wirkungsmechanismus besitzen. Metamizol ist Mittel der zweiten Wahl bei starken Schmerzen und Fieber. Wenn auch selten, besteht die Gefahr einer lebensgefährlichen Agranulozytose.
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