Wegen neuer Kodierung: Neuausstellung von Zertifikaten über Janssen-Impfung plus Booster nötig
Der Wirbel um Impfzertifikate hält an und die neuen Kodierungsregeln sorgen zum Teil für Verwirrung. Außerdem steht den Apotheken ein Ansturm bevor, denn für Janssen-Geimpfte sieht der Durchführungsbeschluss eine Neuausstellung von bestehenden Zertifikaten für Auffrischungsimpfungen vor. Die Apothekenteams brauchen einmal mehr starke Nerven.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2301) regelt die neue Kodierung von Impfzertifikaten. Ziel ist es, die Unterscheidbarkeit zwischen Zertifikaten über den Abschluss der ersten Impfserie und Zertifikaten über Auffrischungsimpfungen sicherzustellen. Wie der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt informiert, sei dabei „ausdrücklich eine Neuausstellung von bestehenden Zertifikaten für Auffrischungsimpfungen nach Abschluss der ersten Impfserie mit nur in einer Dosis zu verabreichendem Impfstoff vorgesehen, welche nach den bisherigen technischen Spezifikationen ausgestellt wurden und daher keine Unterscheidung zu Zertifikaten über den Abschluss der ersten Impfserie ermöglichen (d. h. auf ‚2/‘“ lauten statt ‚2/1‘, wie künftig vorgesehen).“
Die entsprechende Anpassung zur Umsetzung der EU-Vorgaben wurde bereits im DAV-Portal vorgenommen. Und so gehen Apotheken vor:
Covid-19-Vaccine-Janssen: Impfserie mit in einer Dosis
2/1 für Impfungen nach einer ersten Impfserie, die weiteren Impfungen (X) sind mit (2+X)/(1) zu dokumentieren.
Genesenenimpfung
2/1 für Auffrischimpfungen nach Abschluss einer Impfserie, bei der nur eine Dosis eines zweifach zu impfenden Corona-Impfstoffs an eine genesene Person verabreicht wurde, die folgenden Impfungen (X) sind mit (2+X)/(1) zu dokumentieren.
Impfserie mit einem in zwei Dosen zu verabreichenden Impfstoff
3/3 für die Verabreichung einer Auffrischimpfung nach einer ersten Impfserie, die folgenden Impfungen (X) sind mit (3+X)/(3+X) zu dokumentieren.
Achtung: Wird das PDF ausgedruckt, fehlt der Zusatzvermerk „Booster“.
Bei einer ersten Impfung mit Covid-19 Vaccine Janssen sind für den vollständigen Impfschutz hierzulande zwei Impfdosen erforderlich. Auf EU-Ebene genügt eine Impfdosis. „Da es sich bei dem Covid-19-Zertifikat um ein EU-Zertifikat handelt, erfolgt die Zertifizierung der zweiten Impfung so, als würde eine Booster-Impfung vorliegen“, teilt der Verband mit.
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