Sechs Millionen Grippeimpfstoffe hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zusätzlich für die Influenzasaison 2020/21 beschafft. Die sogenannte nationale Reserve kann von den Apotheken bei den Großhändlern vorbestellt werden. Mit einer Ausnahme – Fluzone High-Dose geht nicht an die Apotheken.
500.000 Impfdosen Fluzone High-Dose (Sanofi) hat das BMG im Rahmen der nationalen Reserve beschafft, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Mitte Oktober. Die Vakzine stammt aus den USA und wird dementsprechend auch in US-amerikanischer Aufmachung verfügbar sein. Die hochdosierte quadrivalente Vakzine hat vor einigen Monaten als Efluelda die EU-Zulassung erhalten und besitzt die vierfache Antigenmenge im Vergleich zu den herkömmlichen Grippeimpfstoffen. Die Vakzine ist für die Generation 65+ bestimmt und kann ausschließlich von Gesundheitsbehörden und dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bestellt werden. Fluzone High-Dose soll in Pflege- und Altenheimen und Krankenhäusern oder bei Impfaktionen zum Einsatz kommen.
Fluzone High-Dose: Apotheken können Vakzine nicht bestellen
Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zusätzlich beschafften Impfstoffdosen werden mit Ausnahme von „Fluzone High-Dose Quadrivalent“ von den pharmazeutischen Unternehmern über die bereits bestehenden Vertriebswege abgegeben, heißt es aus dem Ministerium. „Diese zusätzlichen Impfstoffdosen können zu den normalen Konditionen bestellt werden, bei der Bestellung ergeben sich daher für den Großhandel, für Apotheken und für die Ärzteschaft keine Besonderheiten. Die zusätzlichen Impfstoffe sind als Teil der gesamten Menge über die üblichen Versorgungswege bestellbar“, erklärt ein Sprecher den Bestellablauf.
„Der Hochdosis-Impfstoff ‚Fluzone High-Dose Quadrivalent‘, der für Personen ab 65 Jahren zugelassen ist, wird bis auf weiteres nicht über den regulären Handel abgegeben werden“, heißt es weiter. Dieser könne ausschließlich von Gesundheitsbehörden und dem ÖGD bestellt werden und solle zur Vorbeugung von Ausbrüchen in Pflege- und Altenheimen und Krankenhäusern oder bei gezielten Impfaktionen des ÖGD verwendet werden.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
E-T-Rezept: Technische Voraussetzungen fehlen
Die Vorbereitungen für das elektronische T-Rezept laufen. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) soll entsprechend angepasst werden. Doch dass das E-T-Rezept ab Sommer …
Nachfolger: 10 sind nicht 5
Ist für ein Arzneimittel, das außer Vertrieb gemeldet ist, ein Nachfolger hinterlegt, kann nicht automatisch auf diesen ausgetauscht werden. So …
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Keine Prüfpflicht
Zum 2. Dezember endete die Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung. Diese wurde bis zum 2. März 2025 verlängert. Somit …