Nach BGH-Urteil: Comeback für Rescue mit Alkohol
Der Klassiker kommt zurück: Nelsons bringt die Bachblütenmischung „Rescue“ wieder in der Variante mit Alkohol in die Apotheken. In den letzten Jahren waren Spray und Tropfen nur alkoholfrei erhältlich. Grund war ein Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG). Diesem haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof widersprochen.
Ab November sind Spray und Tropfen von Rescue und Rescue Night sowohl mit als auch ohne Alkohol erhältlich. Der Klassiker steht somit wieder als Alternative zur alkoholfreien Variante zur Verfügung. „Viele Konsumenten verbinden die alkoholhaltigen Rescue Tropfen mit der ursprünglichen und originalen Rescue Mischung“, so Nelsons.
„Wir haben beobachtet, dass die Rescue-Produkte mit Alkohol immer noch stark nachgefragt werden. Das liegt vor allem an dem Geschmacksunterschied, der durch die veränderte Rezeptur entstanden ist. Das Glycerin verleiht den Rescue-Tropfen eine lieblichere Note“, erklärt Marketing- und Vertriebsleiter Frank Parrotta.
Rückblick: Warum wurde umgestellt?
Grund war ein Urteil des OLG, demzufolge werden Rescue-Tropfen als alkoholisches Getränk im Sinne der Health-Claims-Verordnung der EU eingestuft. Daher wurden der Markenname mit Blick auf ein suggeriertes Wirkversprechen für unzulässig erklärt und schließlich der Vertrieb der Produkte unterbunden. Die in der Health-Claims-Verordnung festgelegte Übergangsfrist bis 19. Januar 2022 für Produkte, die vor 2005 unter ihrem Markennamen eingeführt wurden, schloss das OLG aus. Der Grund: Rescue-Tropfen waren vor 2005 als medizinisches Produkt eingestuft und werden seit 2008 als Lebensmittel vertrieben. Daher teilte das OLG die Auffassung nicht, dass die Produkte unter die Übergangsfrist fallen.
Rescue ist kein Schnaps
Der EuGH hatte 2016 entschieden, dass es sich bei Rescue-Tropfen nicht um alkoholische Getränke im Sinne der Health-Claims-Verordnung handelt. Auch wenn 27 Volumenprozent Alkohol enthalten seien, könne bei der tropfenweisen Anwendung kein Rauschzustand zu erwarten sein. Folglich fallen die Präparate in den Anwendungsbereich der Übergangsfrist.
Ein Jahr später – im September 2017 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des OLG aufgehoben. Somit dürfen die Rescue-Produkte mit Alkohol wieder rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Good to know: Dexamethason-Creme
Im ersten Ringversuch des Jahres ist eine Cremezubereitung mit Dexamethason herzustellen. Wir frischen dein Wissen zur Rezeptursubstanz auf. Dexamethason gehört zu …
Bundespolizei-E-Rezepte seit Jahresbeginn möglich
Seit rund zwei Jahren ist das E-Rezept verpflichtend. Dennoch sind elektronische Verordnungen weiterhin nicht immer möglich. Stichwort BtM- und T-Rezepte. …
2026 startet mit mehr als 500 Lieferengpässen
Das neue Jahr startet mit 546 Lieferengpässen bei Arzneimitteln. So viele sind derzeit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) …












