Modellprojekt E-Hilfsmittelrezept: Apotheken müssen für Anschluss zahlen
Das E-Hilfsmittelrezept soll bundesweit ab Juli 2027 eingeführt werden. In einem Modellprojekt können für Versicherte einiger Krankenkassen schon jetzt elektronische Verordnungen ausgestellt werden. Auch Apotheken können am Pilotprojekt teilnehmen. Allerdings ist die Anbindung an die Plattformen der Krankenkassendienstleister kostenpflichtig und eine gesonderte Honorierung gibt es nicht.
Auf Wunsch können Versicherte der AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatischen Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) eine E-Verordnung über Hilfsmittel direkt auf das Smartphone erhalten. Damit ist es möglich, die Verordnung an einen Hilfsmittelanbieter weiterzugeben. Außerdem erfolgen Genehmigung durch die Krankenkasse und Abrechnung mit der Kasse voll digital. Ärzt:innen und Apotheken sowie andere Hilfsmittelanbieter können am Modellprojekt teilnehmen. Wollen Versicherte die E-Hilfsmittelverordnung nutzen, stehen die entsprechenden Apps der Kassen zur Verfügung. Zum Start des Projektes können E-Hilfsmittelrezepte über orthopädische Hilfsmittel und Hilfsmittel der Reha-Technik wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen ausgestellt werden.
Beitrittserklärung und kostenpflichtige Anbindung
Apotheken können mit entsprechender Beitrittserklärung am Pilotprojekt der Kassen teilnehmen. Allerdings ist die Teilnahme kostenpflichtig. Es ist ein Anschluss an eine zusätzliche IT-Struktur der Dienstleister der teilnehmenden Krankenkassen wie beispielsweise HMM, Medicomp oder Optadata nötig. Der Anschluss wird nach dem bundesweiten Roll-out des E-Hilfsmittelrezeptes im Sommer 2027 nicht mehr benötigt. Der Grund: Mit der flächendeckenden Einführung wird wie beim E-Rezept für Arzneimittel die Nutzung der TI der Gematik verpflichtend sein.
Keine extra Vergütung
Wollen Apotheken am Modellprojekt teilnehmen, werden sie dafür nicht gesondert honoriert, denn es gelten die Verträge, die auch in der Regelversorgung Anwendung finden. Allerdings sind neben den Kosten für die Anbindung weitere Aufwendungen nötig. Beispielsweise müssen zusätzliche administrative Prozesse etabliert werden, da sich die Versorgung via E-Verordnung von den bekannten Abläufen unterscheidet.
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