Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Ausschreibungen zu Biosimilars gestoppt, doch den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder geht das noch nicht weit genug. Sie fordern die komplette Streichung der Austauschbarkeit in der Apotheke.
Einstimmig hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ihre Besorgnis darüber zu Protokoll gegeben, dass Krankenkassen exklusive Rabattverträge mit den Herstellern von Biosimilars aushandeln wollten. „Die Länder befürchten, dass der Markt für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel eine ähnliche Entwicklung nehmen könnte wie der Markt für generische Arzneimittel und dass Herstellungsstätten in Deutschland durch Abwanderung in Drittstaaten verloren gehen.“
Daher bitten sie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), § 40c der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zum Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken „zu prüfen und gegebenenfalls zu streichen“.
Das BMG wiederum wird gebeten, im Rahmen der weiteren Umsetzung des § 40c AM-RL alternative, nicht-exklusive Vertrags- und Vergabemodelle als Steuerungsinstrumente zur Grundlage zu machen.
Mit Inkrafttreten des neuen § 40c AM-RL müssen Biologika seit 1. April in der Apotheke ausgetauscht werden. Die Ausschreibungen der Ersatz- und Betriebskrankenkassen hat das BMG auf den letzten Metern gestoppt. Nur der Dienstleister SpectrumK hat seine Verträge für rund 50 Kassen scharf gestellt. Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sollen Rabattverträge bis 1. Juli 2028 verboten bleiben.
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