KW 28: Kein Janssen-Impfstoff für Betriebsärzt:innen
Neuer Bestelltag, kein Janssen-Impfstoff: Ab dieser Woche bestellen die Betriebsärzt:innen am Mittwoch. Für die Woche vom 12. bis 16. Juli können die Mediziner:innen maximal 300 Dosen Comirnaty (BioNTech) bestellen.
Bis Mittwoch, 30. Juni um 12 Uhr müssen die Betriebsärzt:innen ihre Impfstoffbestellung an die Apotheken übermitteln, die wiederum bis 15 Uhr Zeit haben, die Order an den Großhandel weiterzuleiten.
Für KW 28 wird den Betriebsärzt:innen empfohlen, 300 Dosen (entspricht 50 Vials) für Erstimpfungen zu bestellen. Eine Obergrenze für Zweitimpfungen gibt es nicht. Covid-19-Vaccine Janssen wird den Betriebsärzt:innen Mitte Juli nicht zur Verfügung stehen – anders als in der Woche vom 5. bis 9. Juli. In KW 27 stehen den Betriebsärzt:innen etwa 450.000 Dosen Comirnaty und 460.000 Dosen Covid-19-Vaccine zur Verfügung. Somit sollten die Mediziner:innen die benötigte Menge für die Zweitimpfungen erhalten – für die Erstimpfungen sollen mindestens zwölf Vials (entspricht 72 Dosen) zur Verfügung stehen.
Wer weniger Dosen bestellt hat, bekommt auch weniger – die Differenz kann gleichmäßig und gerecht auf die Betriebsärzt:innen verteilt werden, die mehr Impfdosen bestellt haben.
Seit 15. Juni stehen für die Bestellung der Betriebsärzt:innen BUND-PZN zur Verfügung. Somit ist eine Übermittlung per MSV3-Schnittstelle möglich.
- Comirnaty (BioNTech): 17532824 (1 Vial) und als Indikator für Zweitimpfungen 17436138
- Vaxzevria (AstraZeneca): 17532244 (1 Vial)
- Covid-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson): 17532215 (1 Vial)
- COVID-19-Impfstoff Moderna: 17532209 (1 Vial)
Zur Abrechnung der Vergütung der Impfstofflieferung an die Betriebsärzt:innen hat die ABDA den Apotheken eine Rechenhilfe als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt. Vergütet wird gestaffelt je Monat und Betriebsärzt:in.
- 1 bis 100 Vials: 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe
- 101 bis 150 Vials: 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe
- ab 151 Vials: 2,19 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe.
Die Apotheken müssen pro Bestellwoche, Betriebsärzt:in und Beleg die abgegebene BUND-PZN und die Anzahl der abgegebenen Vials eintragen. Die Excel-Tabelle berechnet automatisch je Woche die einzutragenden Preise. „Idealerweise überträgt die Apotheke die entsprechenden Mengen und die berechneten Preise auf die Belege (blaues Rezept DIN-A6 quer)“, schreibt die Landesapothekerkammer Hessen.
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