„kungsbeilage beachten“: Druckfehler bei Xylocain
Aspen informiert über einen Druckfehler bei Xylocain Gel 2 Prozent (Lidocain) auf dem Umkarton. Apotheken sollen die Patient:innen auf die Beachtung der Packungsbeilage hinweisen.
Auf der äußeren Umhüllung von Xylocain Gel 2 Prozent, 10 Tuben zu je 30 g mit der Chargenbezeichnung 24H001 und dem Verfallsdatum 08/2026 befindet sich ein Druckfehler.
Statt „Packungsbeilage beachten“ ist nur „kungsbeilage beachten“ auf dem Umkarton zu lesen. Der Beginn des Wortes fehlt.
„Der Schreibfehler befindet sich ausschließlich auf dem Umkarton“, heißt es in einem Informationsschreiben. Die Angaben auf dem Etikett der Tuben sind korrekt und enthalten den Hinweis „Packungsbeilage beachten“.
Apothekerinnen und Apotheker werden gebeten, die Patientinnen und Patienten auf die Beachtung der Packungsbeilage hinzuweisen.
Lidocain ist ein lokal betäubender Wirkstoff. Das Lokalanästhetikum vom Amidtyp wird zur Vorbeugung und Behandlung von Schmerzen eingesetzt. Die Wirkung wird durch die Hemmung des Natriumeinstroms in die Zelle über spannungsabhängige Natriumkanäle erreicht – die Depolarisation und die Reizweiterleitung werden gehemmt. Die betroffene Stelle wird schmerzunempfindlich.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Talcid: Blister wird nachhaltiger
Bayer stellt die Primärverpackung von Talcid schrittweise auf einen Blister aus reinem Polypropylen (MonoPP) um. Ziel der Maßnahme ist es, …
PTA-Ausbildung muss reformiert werden
PTA sind zwar noch immer die größte Berufsgruppe in Apotheken, doch die Zahlen sind rückläufig. PTA wechseln in andere Branchen …
Verschreibungspflichtige Homöopathika: Kasse zahlt nicht
Auf die Erstattung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln besteht kein Anspruch mehr. Auch dann nicht, wenn es sich um ein …













