Kollegen auf der Toilette eingesperrt = Kündigung?
Unstimmigkeiten gehören wohl in jedem Team ab und zu dazu, schließlich hat jede/r seine/ihre eigene Meinung. Die Lösung heißt oftmals: Kompromisse finden. Doch manchmal ist das gar nicht so einfach und es kommt zum Streit. Wird ein/e Kolleg:in auf der Toilette eingesperrt, ist das jedoch ein Kündigungsgrund, zeigt ein Gerichtsurteil.
Streitigkeiten kommen nicht nur in den besten Familien, sondern auch unter Kolleg:innen vor. Schließlich gibt es viele Gründe, warum sich Mitarbeitende uneins sind. Verspätet sich beispielsweise ein/e Kolleg:in ständig oder drückt sich vor den besonders lästigen Aufgaben, sind Differenzen vorprogrammiert. In der Regel kein Problem, solange es bei Worten bleibt. Denn wer im Streit Taten folgen lässt, muss mit Konsequenzen rechnen, wie in einem kuriosen Fall vor dem Arbeitsgericht Siegburg deutlich wird.
Fristlos gekündigt, weil Kollege auf der Toilette eingesperrt wurde
Was war passiert? Zwei Mitarbeiter eines Betriebs waren schon des Öfteren aufgrund von Unstimmigkeiten in Streit geraten. Eines Tages befand sich einer der beiden Streithähne auf der Toilette. Der andere Mitarbeiter drückte den Schlüssel der von innen abgeschlossenen Kabinentür heraus und holte ihn mit einem zuvor unter der Tür durchgeschobenen Blatt Papier hervor, sodass der Kollege auf der Toilette eingesperrt war. Trotz mehrfacher Aufforderung ließ der Angestellte den Eingesperrten nicht heraus, bis dieser die Tür eintrat. Die Folge: Eine fristlose Kündigung für den Übeltäter. Dagegen wehrte sich der Mann vor Gericht – jedoch erfolglos.
Der Grund: Indem der Mann seinen Kollegen auf der Toilette eingesperrt hat, habe er ihn zumindest kurzfristig seiner Freiheit beraubt und am Verlassen der Kabine gehindert. Damit sei ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung gegeben. Stichwort Pflichtverletzung und Vertrauensbruch. Hinzu komme der auf der Toilette entstandene Schaden, der durch das Einsperren verursacht wurde. Dies rechtfertige das sofortige Beenden des Arbeitsverhältnisses – auch ohne Abmahnung –, da es dem Arbeitgeber aufgrund der Vorkommnisse nicht zumutbar sei, den Mitarbeiter bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen.
Übrigens: Lassen sich Streitigkeiten im Team nicht klären, müssen Chef:innen versuchen, zu schlichten.
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