Koffein nachfüllen: Sind Kaffeepausen in der Apotheke erlaubt?
Wunderwaffe Koffein: Kaffee gilt als echtes Multitalent, macht wach und hebt die Stimmung, und zwar nicht nur morgens vor der Arbeit. Doch am HV Kaffee schlürfen, ist ein No-Go. Also höchste Zeit für eine kleine Pause, oder? Sind Kaffeepausen in der Apotheke eigentlich erlaubt?
So viel vorweg: Regelmäßige Pausen sind im Arbeitsalltag nicht wegzudenken und sogar in § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgeschrieben. Denn „sie dienen nicht nur der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern helfen uns auch, die Leistungsfähigkeit und die Motivation zu steigern“, stellt die Apothekengewerkschaft Adexa klar. In der Apotheke werden gemäß Bundesrahmentarifvertrag die Arbeits- und Pausenzeiten von der/dem Inhaber:in festgelegt.
Aber ab wann gilt eine Pause eigentlich als richtige Pause und fallen Kaffeepausen auch darunter? „Im arbeitsrechtlichen Sinne liegt dann eine Pause vor, wenn der Arbeitnehmer vollständig von seinen Arbeitspflichten freigestellt ist, also auch keine Arbeitsbereitschaft vorliegt. Er kann den Arbeitsplatz und auch den Betrieb verlassen sofern hiergegen keine entgegenstehenden wirksamen Pausenregelungen bestehen“, informiert die IG Metall.
Streng genommen würde also sogar der Gang zur Toilette als Pause gelten, oder? Nein, sagt die Gewerkschaft. Denn dabei handelt es sich schließlich nicht um eine Ruhepause, sondern um eine notwendige Arbeitsunterbrechung – es geht immerhin um ein Grundbedürfnis.
Aber zurück zum Kaffee. Dieser entspricht für manche Arbeitnehmer:innen ebenfalls praktisch einem Grundbedürfnis, ist es aber nicht. Verlässt du also für eine Tasse Kaffee den HV und verschwindest im Pausenraum, zählt dies zu den Ruhepausen, „die nicht zur Arbeitszeit gehören und deshalb auch nicht vergütet werden müssen“, stellt die IG Metall klar. Mehr noch: Ein gesetzlicher Anspruch auf Kaffeepausen besteht genauso wenig wie auf Raucherpausen. Denn es handelt sich in beiden Fällen nicht um eine zulässige Arbeitsunterbrechung. Chef:innen dürfen diese sogar untersagen.
„Es gibt allerdings tarifvertragliche Regelungen, die Kurzzeitpausen vorsehen, die dann gegebenenfalls zum Rauchen genutzt werden können“, schreibt die IG Metall – oder eben für Kaffeepausen. Denn während Raucher:innen dem Nikotin frönen, kommt für andere eher Koffein infrage. Um Streit im Team vorzubeugen, ist daher „gleiches Recht für alle“ gefragt. So sollten sich nicht nur die rauchenden Kolleg:innen eine Auszeit gönnen, sondern auch Nichtraucher:innen. Möglich ist dies jedoch nur, wenn der/die Chef dem Team sein Ok gibt.
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