Essen und Trinken im HV: Verboten oder erlaubt?
Egal ob Kaffee oder Schokoriegel – beides gibt dir einen schnellen Energiekick; und den kannst du an einem langen Tag in der Apotheke zwischendurch auf jeden Fall gebrauchen. Doch ist die „Bude“ voll, kann es sein, dass du stundenlag vom HV nicht wegkommst. Doch irgendwann ist der Mund so trocken, dass ein Schluck Wasser einfach nötig ist. Darum die Frage: Sind Essen und Trinken am HV erlaubt?
Die Maske macht`s möglich: Auf dem Weg zum Übervorrat oder zum Großalphabet noch fix vom Frühstücksbrot abgebissen und auf dem Weg zum/zur Kund:in fertig gekaut. Ideal ist das nicht, aber wenn der Magen knurrt, immerhin eine Lösung. Für viele Büroangestellte ist die Sache klar – am Arbeitsplatz vor dem Rechner wird gegessen und getrunken. In der Apotheke geht das nicht. Dabei ist nicht nur der Kundenkontakt ein Grund, sondern auch der Arbeitsschutz, der Schutz der Arbeitsgeräte und die Hygiene.
Die Pause ist zum Essen da. Die Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in § 4 geregelt. Wer mehr als sechs bis neun Stunden pro Tag arbeitet, hat Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten. Bei neun Stunden mit Beleuchtung, also mehr als neun Stunden Arbeitszeit, müssen PTA eine Pause von 45 Minuten einlegen. Die freie Zeit darf auf mehrere Ruhepausen von mindestens 15 Minuten verteilt werden. PTA dürfen ohne eine Ruhepause einzulegen nicht länger als sechs Stunden am Stück arbeiten. Gibt es einen separaten Pausenraum, dürfen Chef:innen vorgeben, dass auch nur in diesem Raum gegessen werden darf.
Dass du dir ein Wasser oder einen Schokoriegel an die Kasse legst, ist zwar per Gesetz nicht verboten, kann aber von dem/der Chef:in per Betriebsordnung untersagt werden oder durch den Arbeitsschutz ohnehin verboten sein – wie beispielsweise in Labor und Rezeptur.
Hat der/die Chef:in ein Essensverbot außerhalb des Pausenraums ausgesprochen und du verstößt dagegen, riskierst du unter Umständen eine Abmahnung.
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