Kind krank: Was PTA wissen müssen
Rund vier von zehn PTA haben laut einer aposcope-Befragung Nachwuchs. Und auch wenn Apotheke und Familie einem Großteil zufolge super miteinander vereinbar sind, kann es knifflig werden, wenn das Kind krank wird. Was dabei zu beachten ist, erfährst du in unserem Update.
Ist das Kind krank, haben gesetzlich versicherte Mütter und Väter Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sich niemand anderes um den Nachwuchs kümmern kann und sie daher von der Arbeit fernbleiben müssen. Die Höhe der Zahlung beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Geregelt ist dies in § 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Die Regelung greift, bis das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet hat und gilt aktuell pro Elternteil und Kind für maximal 15 Tage im Jahr – bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage, bei mehreren Kindern maximal 35 Tage/Jahr (70 für Alleinerziehende). Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege soll dies bis Ende 2026 unverändert fortbestehen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass PTA und andere Angestellte höchstens 15 Tage/Jahr zugunsten des kranken Kindes bei der Arbeit fehlen dürfen. Denn wird die Bezugsdauer für das Kinderkrankengeld überschritten, ist in Absprache mit dem/der Chef:in eine unbezahlte Freistellung möglich, weil kein Anspruch auf Arbeitgeberleistungen wie Entgeltfortzahlung im eigenen Krankheitsfall besteht. Auf der anderen Seite sind Arbeitgebende unabhängig davon dazu verpflichtet, Angestellte entsprechend von der Arbeit freizustellen und können dies nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge ausschließen. Grundlagen sind unter anderem § 616 Bürgerliches Gesetzbuch und § 45 Absatz 3 SGB V. Eine zeitliche Begrenzung gibt es hierbei in der Regel nicht.
Übrigens: Der Freistellungsanspruch besteht auch für Privatversicherte.
Kind krank: Bei Abmeldung korrekten Grund angeben
Voraussetzung für das Kinderkrankengeld ist ein ärztliches Attest. Dieses können Eltern seit Ende 2023 auch telefonisch bei der jeweiligen Kinderarztpraxis anfordern – sofern das erkrankte Kind der Praxis persönlich bekannt ist, die Dauer von fünf Kalendertagen nicht überschritten wird und die Krankschreibung per Telefon medizinisch vertretbar ist.
Achtung: Ist das Kind krank und müssen sich PTA daher für die Arbeit in der Apotheke abmelden, ist es wichtig, auch den korrekten Grund anzugeben. So dürfen Eltern sich nicht einfach krankmelden, sondern müssen darauf hinweisen, dass sie zu Hause bleiben müssen, um sich um den erkrankten Nachwuchs zu kümmern. Denn anders als die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kommt das Kinderkrankengeld nicht von Arbeitgebenden, sondern von der Krankenkasse. Erhalten Angestellte also aufgrund einer falschen eigenen Krankmeldung unrechtmäßig Geld von Chef:innen, drohen Konsequenzen bis hin zu Kündigung.
Kommen Angestellte um eine Notbetreuung für den Nachwuchs nicht herum, können Chef:innen sie hierbei unterstützen – mit bis zu 600 Euro steuerfrei.
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