Ob fehlende Charge, Berufsbezeichnung oder Abweichungen zwischen verordnender und signierender Person: Beim E-Rezept lauern einige Stolperfallen. Doch eigenmächtig in der Apotheke Papierrezepte zu erstellen und diese statt E-Rezepten in die Abrechnung zu geben, ist tabu, wie der Deutsche Apothekerverband informiert.
Dass das E-Rezept in vielen Apotheken auch knapp vier Monate nach der verpflichtenden Einführung für Rx-Verordnungen weiterhin Probleme macht, ist bekannt. So stellen fehlerhafte Rezepte die Mitarbeitenden vor Herausforderungen. Doch auf eigene Faust handeln und kreativ werden sollten Apotheken nicht. Konkret dürfen nicht eigenhändig Papierrezepte statt E-Rezepte ausgestellt und in die Abrechnung gegeben werden, warnt der Deutsche Apothekerverband (DAV) aktuell.
Statt E-Rezepte: Keine Papierrezepte in der Apotheke erstellen
Dem DAV wurden von Apothekenrechenzentren Fälle gemeldet, bei denen Apotheken im Rahmen der Abrechnung eigenständig Papierrezepte erstellt haben. Diese seien ähnlich zu Muster-16-Formularen und wurden bei den jeweiligen Rechenzentren eingereicht. Genau hätten einige Apotheken auf Basis eines nicht-abrechnungsfähigen E-Rezeptes ein Papierrezept generiert und dieses anstelle des E-Rezeptes in die Abrechnung gegeben.
In anderen Fällen sei neben dem eigentlichen E-Rezept parallel ein Papierrezept eingereicht worden, obwohl die elektronische Verordnung abrechnungsfähig gewesen sei. Beide Varianten sind laut dem DAV unzulässig. Mehr noch: Wer davon Gebrauch mache, riskiere sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Nähere Informationen zu den Fällen sind bisher nicht bekannt, es gehe vorrangig um ein generelles Aufmerksammachen, heißt es vom DAV auf Nachfrage.
Apotheken sollen „Tickets“ an gematik schreiben
Bei Problemen mit E-Rezepten – beispielsweise technischen Fehlern, die sich nicht mithilfe des Apothekenverwaltungssystems oder durch die Hilfe des zuständigen Landesapothekerverbandes lösen lassen, sollen Apotheken ein digitales Ticket bei der gematik erstellen. Dieses wird als ERPFIND-Ticket bezeichnet. Mit dem Einreichen erfolgt auch eine automatische Meldung beim DAV, der gegebenenfalls zur Lösung beitragen kann. Für bestehende Probleme, die bereits gemeldet wurden, gebe es dabei die Möglichkeit, weitere Informationen oder einen Kommentar zu ergänzen, um so die Wichtigkeit zu unterstreichen.
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