Keine Fortschritte beim eBA für PTA
Das Warten auf den elektronischen Berufsausweis (eBA) geht weiter. „Es gibt noch keine Neuigkeiten und noch keine Fortschritte im Zusammenhang mit der Einführung des eBA für PTA“, informiert der Bundesverband der PTA nach der Sitzung am Montag.
„In der heutigen Sitzung des Fachbeirates aus Vertreterinnen und Vertretern der nicht approbierten zugriffsberechtigten Berufsgruppen und ihrer Verbände sowie weiteren Expertinnen und Experten wurde bestätigt, dass es zunächst um die Fortsetzung der am 19. Januar 2022 gestarteten Pilotphase der Berufsgruppen Hebammen, Physiotherapeuten und Pflege geht“, informiert die BVpta-Bundesvorsitzende Carmen Steves am Montag.
Erst wenn diese Pilotphase abgeschlossen sei, sollen weitere Gesundheitsfachberufe, wie auch PTA, im weiteren Verfahren um die Einführung des eBA eingebunden werden.
„Der BVpta weist daraufhin, dass die spätere Einführung nichts mit einer in den sozialen Medien diskutierten Kompetenzminderung für PTA zu tun hat und diese hierdurch zum Beispiel keine Rezepte mehr abzeichnen dürfen. Diese Informationen sind falsch!“, stellt Steves klar. „Auch die Information, eine Firma namens medisign würde mit der Ausstellung der Ausweise beauftragt, ist falsch!“
Die Erstellung der eBA ist bundesrechtlich geregelt. Laut BVpta ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) mit Sitz an der Bezirksregierung Münster zuständig. Um den Aufbau zu begleiten und den Praxisbezug sicherzustellen, wurde ein Fachbeirat eingerichtet, dem der BVpta angehört und somit an der Entwicklung des eBA für PTA aktiv mitwirkt.
medisign ist ein Anbieter, der nach eigenen Angaben im Auftrag des eGBR die eBA für Geburtshelfer:innen, Physiotherapeut:innen sowie Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:innen produzieren wird. Angehörige der Gesundheitsberufe können sich schon jetzt beim qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) vorregistrieren und werden informiert, sobald die Mikrochipkarten erhältlich sind. Die Ausgabe soll voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres starten.
„Laut eGBR ist zunächst die Ausgabe von eHBA an Physiotherapeut:innen, Hebammen und Geburtshelfer:innen sowie Pflegefachkräfte vorgesehen. Die Vorgaben zu den Berufsgruppen und für mögliche Ausgabe-Zeitpunkte macht das eGBR“, teilt eine Sprecherin von medisign auf Nachfrage im Februar mit. „Vertrauensdiensteanbieter wie medisign können dann am Zulassungsverfahren teilnehmen, um die Ausweise im Auftrag produzieren zu können. Sobald es möglich ist, wird medisign selbstverständlich auch gern PTA mit eHBA ausstatten.“
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