In rund zehn Tagen sollte es so weit sein und Papierrezepte eigentlich der Vergangenheit angehören. Denn die bundesweite Einführung des E-Rezepts war für den 1. Januar 2022 geplant. Eigentlich. Denn nun ist der Start verschoben. Stattdessen soll weiter getestet werden.
Wie APOTHEKE ADHOC berichtet, hat das neue Bundesgesundheitsministerium die gematik in einem Schreiben darüber informiert, dass das E-Rezept nun doch nicht zum 1. Januar 2022 verpflichtend bundesweit eingeführt, sondern die Testphase verlängert wird. Grund dafür, dass der Start verschoben wird, ist, dass die „Voraussetzungen für eine sichere flächendeckende Einführung in zwei Wochen nicht gegeben“ seien.
Vor allem die technischen Systeme seien noch nicht flächendeckend vorhanden, um den Start wie geplant durchzuziehen, heißt es in dem Schreiben, das PTA IN LOVE vorliegt. Dies sei jedoch die Grundlage für die verpflichtende Einführung. Hinzu kommt, dass die bisherigen Ergebnisse aus der Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg aufgrund der geringen Teilnehmerzahl nicht ausreichen würden, um die „erforderlichen Rückschlüsse auf eine flächendeckende technische Funktionalität“ ziehen zu können.
Stattdessen soll in den kommenden Wochen die Pilot- und Testphase weitergeführt und ausgedehnt werden, und zwar kontrolliert sowie mit verbindlich festgelegten gegenseitigen Pflichten. Das BMG wolle nun gemeinsam daran arbeiten, schnellstmöglich die Rahmenbedingungen für die Einführung des E-Rezepts zu schaffen, heißt es im Schreiben weiter. Dafür werden alle Beteiligten in die Pflicht genommen.
Zuvor gab es bereits mehrere Terminverschiebungen. Ursprünglich sollte bereits am 1. Oktober eine freiwillige bundesweite Testphase starten. Diese wurde jedoch kurzfristig auf Eis gelegt und stattdessen die Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg verlängert. Erst kürzlich folgte eine weitere Änderung. So startete am 1. Dezember zwar der freiwillige bundeswiete Test, jedoch nur „in ausgewählten Pilotpraxen und -apotheken der Softwarehersteller durchgeführt werden“, informierte die gematik Ende November.
Ärzt:innen und Apotheker:innen hatten sich zuletzt gemeinsam für eine Verschiebung des flächendeckenden Starttermins stark gemacht. Außerdem hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits eine Übergangsregelung in Form einer Richtlinie festgesetzt, wonach einzelne Arztpraxen bis Ende Juni 2022 auch noch mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stünden.
Der verpflichtende Start des E-Rezepts am 1. Januar ist im Patientendatenschutzgesetz festgeschrieben, wodurch eine Verschiebung eigentlich eine neue Abstimmung im Bundestag erforderlich machen würde. Es gibt jedoch eine Ausnahme: den sogenannten Ausfalltatbestand. „Mit seiner Anerkennung der fehlenden technischen Erprobung weitet das BMG nun offenbar die Interpretation des Ausfalltatbestandes aus: Es gibt zu viele Schwierigkeiten und Ungewissheiten als dass von einem funktionierenden E-Rezept in der flächendeckenden Versorgung ausgegangen werden könne“, heißt es von APOTHEKE ADHOC.
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