Kann Glucose-Fertiglösung als Sprechstundenbedarf verordnet werden?
Nach dem Marktautritt von Accu-Chek Dextrose O.G-T stehen seit Ende 2022 wieder Fertiglösungen für den oralen Glucosebelastungstest (oGTT) zur Verfügung. Ob eine Glucose-Fertiglösung im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und erstattet werden kann, erfährst du von uns.
Seit mehr als acht Jahren ist das Screening auf Gestationsdiabetes in der 24. bis 28. Schwangerschaftswoche verpflichtend. Werdende Mütter müssen in der Regel die Kosten selbst tragen. Somit werden die Pulver und Lösungen meist auf einem Privatrezept verordnet. Doch auch die Verordnung im Rahmen des Sprechstundenbedarfs ist möglich – so auch bei Fertiglösungen für den oGTT. Aber Vorsicht: Nicht jede Kasse zahlt.
Schwangerschaftsdiabetes: So wird getestet: Der Test verläuft, wenn nötig, in zwei Schritten – den Start macht ein Test mit 50 g Glucose und im Fall eines pathologischen Befundes von > 140 mg/dl mit 75 g Glucose.
Für den oGTT zu 75 g kann auf eine Glucose-Fertiglösung – Valena Glucose-Toleranztest oder Glucosetest oGTT InfectoPharm – zurückgegriffen werden. Alternativen kommen aus der Rezeptur. Das NRF liefert eine entsprechende Vorschrift für eine Lösung. Eine andere Möglichkeit ist das Abfüllen von Glucose in der Apotheke und abgepackte Portionsbeutel von Drittanbietern, die als Lebensmittel auf dem Markt sind. Achtung, Spoiler: Nicht alle Möglichkeiten können im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden.
Glucose-Fertiglösung als Sprechstundenbedarf
In Bayern gilt der Bezug von Fertigprodukten für den oGTT im Sprechstundenbedarf als unwirtschaftlich – dazu gehören auch Rezepturen über gebrauchsfertige Lösungen. Zwar kann Glucose für den oGT als Sprechstundenbedarf verordnet werden, allerdings solle aus wirtschaftlichen Gründen die Glucose als Pulver in Portionen (Tütchen) über die Apotheke bestellt werden, so die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayern.
Seit dem 1. November 2022 gibt es in Bayern zwei neue Sonder-PZN für Glucose, diese sind im Artikelstamm hinterlegt:
Glucose-Monohydrat 55 g oder Glucose 50 g: Sonder-PZN 17717179
Glucose-Monohydrat 82,5 g oder Glucose 75 g: Sonder-PZN 17717185
„Für diese neu geschaffenen Sonder-PZN ist kein Hashwert zu erstellen“, teilt der Bayerische Apothekerverband den Kolleg:innen mit.
In Berlin werden die Kosten für die trinkfertige Lösung übernommen. Seit 2014 ist Glucose zur Durchführung eines oGTT in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung Berlin gelistet. Zu finden ist der Passus unter Ziffer 2 „Diagnostische Arzneimittel, Testsubstanzen und sonstige Mittel zur Diagnostik“. „Die Vereinbarung beschränkt nicht die Bestellfähigkeit von Rezepturen oder Fertiglösungen“, schreibt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin.
In Berlin kann sowohl die industrielle Fertiglösung als auch die vorportionierte Glucose sowie die rezepturmäßig hergestellte Glucose-Lösung (NRF 13.8) von den Berliner Vertragsärzt:innen über den Sprechstundenbedarf bestellt und im Rahmen des Vorabgenehmigungsverfahrens auch genehmigt werden. Anders als beim Sprechstundenbedarf üblich werden auch die Kosten für die Gefäße übernommen.
In Sachsen wird ebenfalls empfohlen, die Substanz (Glucose) als portionsweise abgepacktes Pulver über die Apotheke im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu beziehen. Das Pulver könne in der Arztpraxis in (abgekochtem) Trinkwasser aufgelöst werden.
In Niedersachsen regelt die Anlage 1 zur Vereinbarung über die Verordnung des Sprechstundenbedarfs das Vorgehen. Die Anlage listet einen oralen Glucosetoleranztest oder Glucosepulver als Rezeptur.
In Baden-Württemberg ist Glucose „nur für Glucoseprobetrunk (nur Pulver, 55 g Glucose-Monohydrat entsprechen 50 g wasserfreier Glucose; 82,5 g Glucose-Monohydrat entsprechen 75 g wasserfreier Glucose)“ im Sprechstundenbedarf verordnungsfähig. Als Lebensmittel deklarierte Produkte sind jedoch nicht verordnungs- und erstattungsfähig.
Die KV Hamburg listet einen Glucose-Toleranztest. Abgepackte Glucose von Drittanbietern sowie gebrauchsfertige Lösungen als Rezeptur oder Fertigprodukt gelten auch in der Hansestadt als unwirtschaftlich. Auch in Westfalen-Lippe setzt die KV auf das portionsweise von der Apotheke abgefüllte Pulver.
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