Impfstoffe für KW 17: Das sind die neuen Regeln
Neuigkeiten bei der Impfstoffbestellung: Neue Woche, neue Regel – für die Kalenderwoche (KW) 17 müssen die Hausarztpraxen die Corona-Impfstoffe nicht mehr generisch, sondern impfstoffspezifisch bei den Apotheken bestellen.
20. April, 15 Uhr – bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Impfstoffbestellungen für die Woche vom 26. bis 30. April von den Apotheken an den Großhandel übermittelt werden. Die Praxen sollen die benötigten Impfdosen für die 17. Kalenderwoche bis 12 Uhr bei den Apotheken bestellen. Und hier kommt auch schon die Neuerung:
Die Ärzt:innen sollen die Impfstoffdosen impfstoffspezifisch bestellen – also X Dosen Comirnaty, denn für die Woche vom 26. April bis 2. Mai stellt der Bund ausschließlich rund zwei Millionen Impfdosen Comirnaty bereit. Der Impfstoff von AstraZeneca wird nicht geliefert.
Die Bestellmenge wurde erhöht und liegt bei 24 bis 48 Dosen Comirnaty pro Arzt/Ärztin. Die Mindestliefermenge beträgt in Abhängigkeit von der Anzahl der Gesamtbestellungen mindestens 24 bis 30 Dosen (entspricht vier bis fünf Vials) Comirnaty.
Bestellt, beziehungsweise verordnet wird auf Muster-16-Formular. Die Apotheke rechnet die bestellten Impfdosen wie gewohnt in Durchstechflaschen um und bestellt diese per BUND-PZN beim Großhandel.
Achtung! Es darf nicht über die von der Praxis bestellte Menge hinaus geordert werden. Auch Leerbestellungen sind tabu. Außerdem muss jede Bestellung separat für jede einzelne Praxis erfolgen – und zwar bei dem Großhandel, der Mitglied des PHAGRO und Hauptlieferant der Apotheke ist.
In der vergangenen Woche hieß es noch, dass die Praxen Comirnaty und Vaxzevria bestellen können, am Freitagabend änderte sich jedoch das Prozedere. Ärzt:innen, die ihre Bestellung bereits aufgegeben haben und nunmehr die Zahl der Comirnaty-Dosen ändern wollen, können ein neues Rezept einreichen, teilt die KBV mit. Auf der neuen Verordnung soll „Austausch gegen das Rezept vom XX. April 2021“ einen Platz finden. „Dies sollte in Rücksprache mit dem Apotheker erfolgen.“ Für Praxen die keinen Änderung vornehmen, bleibt die Bestellmenge für Comirnaty bestehen. Die Bestellung des Impfstoffs von AstraZeneca entfällt ersatzlos.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Rezeptur: Furosemid-Lösung für Kinder
Wird in der Apotheke eine Furosemid-Lösung für Kinder hergestellt, sind zwei Varianten möglich – mit und ohne Konservierung. Hier kann …
Ticagrelor-Patent abgelaufen: Brilique ist generisch
Im Juni ist das Patent von Ticagrelor abgelaufen. Verschiedene Generika, die im Vergleich zum Original Brilique (AstraZeneca) weniger als die …
BfArM-Bescheid rechtswidrig: Opiumtinktur ist Fertigarzneimittel
Noch immer wird vor Gericht darüber gestritten, ob Opiumtinktur Maros ein Fertigarzneimittel ist oder nicht. Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt …