Impfstoffbestellung: Neue BUND-PZN, Zubehör extra
Heute endet die Impfaktionswoche #HierWirdGeimpft. Ab Dienstag sollte die Bestellung der Corona-Impfstoffe also wieder ganz normal, ohne Sonderkontingente, ablaufen. Doch neben einem zusätzlichen Impfstoff gibt es weitere Neuerungen. Auf die Apotheken warten neue BUND-PZN. Außerdem soll das Impfzubehör künftig separat bestellt werden.
Die nächste Impfstoffbestellung steht vor der Tür. Bis Dienstag, 12 Uhr ordern die Vertrags- und Privatärzt:innen wie gewohnt ihre benötigten Impfdosen für die übernächste Woche. Für die Kalenderwoche 40 stehen dabei erstmals alle vier zugelassenen Impfstoffe, also auch Spikevax, zur Verfügung, und zwar auch für die Betriebsärzt:innen, die ab sofort ebenfalls dienstags statt mittwochs bestellen. Doch das ist nur ein Teil der Neuerungen, die auf Apotheken zukommen.
Ab Oktober versorgen sie nämlich gemäß der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung auch andere Leistungserbringer wie mobile Impfteams und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) mit Impfstoffen. Dies ist nun auch in der neuen Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums „zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19“ geregelt, die gestern in Kraft getreten ist. Und dafür gibt es auch neue BUND-PZN, informiert die ABDA. So nutzen Ärzt:innen des ÖGD und Impfteams die sogenannten BUND-PZN-OEGD:
- Comirnaty: 17755286
- Spikevax: 17755240
- Vaxevria: 17755323
- Covid-19 Vaccine Janssen: 17755731
Vertrags-, Privat-, Betriebs- und Krankenhausärzt:innen verwenden die regulären BUND-PZN. Die BUND-PZN BA für Betriebsärzt:innen fallen weg.
Auch die weiteren Leistungserbringer bestellen dienstags. Bei ihrer ersten Bestellung müssen Ärzt:innen des ÖGD und mobile Impfteams den Apotheken eine Bestellberechtigung vorlegen. Erstere erhalten diese von der Bundesdruckerei, letztere von der zuständigen Landesstelle.
Das benötigte Zubehör zum Impfen wie Spritzen, Kanülen und Co. gibt es künftig separat, heißt es von der ABDA. Demnach wird das Impfzubehör ab Oktober weder zusammen mit dem Impfstoff bestellt noch geliefert. Dies regelt ebenfalls die neue Allgemeinverfügung des BMG. „Die Leistungserbringer können Impfzubehör für Impfungen gegen COVID-19 nach Bedarf bei den Apotheken bestellen, von denen sie auch Impfstoffe gegen COVID-19 beziehen.“ Demnach sollen Ärzt:innen das Zubehör künftig jederzeit und auch in größeren Mengen bestellen können. Die Auslieferung soll laut ABDA in der Regel zwei Tage nach der Order erfolgen. Die Kosten trägt weiterhin der Bund. „Dabei ist das Impfzubehör nach § 3 Absatz 1 Satz 4 und 5 der Coronavirus-Impfverordnung den Leistungserbringern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen“, stellt die Allgemeinverfügung klar. „Letztmalig wird das Impfzubehör mit der Lieferung der COVID-19-Impfstoffe in KW 39 mitgeliefert“, informiert die ABDA.
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