Iberogast: Liefersituation bleibt angespannt
Iberogast wird zwar wieder ausgeliefert, doch vollumfänglich kann der Bedarf noch nicht gedeckt werden. Vorübergehende Lieferengpässe sind weiterhin möglich – wie Bayer die Apotheken informiert.
Die Liefersituation bei Iberogast bleibt angespannt. Um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, werde bevorzugt der Großhandel beliefert, teilt Bayer den Apotheken mit. Aktuell können keine Nachlieferungen über den Kundenservice oder den/die betreuende/n Bezirksleiter:in aufgenommen werden. Bis zum Jahresende könne es immer wieder zu Lieferengpässen bei Iberogast Classic und Advance kommen.
„Die Engpässe begannen im letzten Jahr, als wir Herausforderungen bei der Beschaffung ausreichender Mengen an qualitativ hochwertigen pflanzlichen Rohmaterialien gegenüberstanden“, teilte eine Sprecherin vor kurzem mit. Im Mai wurde die Belieferung mit Iberogast in Deutschland wieder aufgenommen. Es benötige jedoch etwas Zeit, die Lieferkette vollumfänglich zu reaktivieren, weshalb Lieferverzögerungen weiterhin möglich sind.
„Wir wissen die Geduld und Loyalität unserer Kunden und Verbraucher zu schätzen und freuen uns darauf, ihnen Iberogast in naher Zukunft wieder zur Verfügung zu stellen.“
Iberogast ist seit 1960 auf dem Markt und bei der Behandlung von funktionellen und motilitätsbedingten Magen-Darm-Erkrankungen nicht wegzudenken. Im Oktober 2020 wurde das Portfolio um Iberogast Advance zur Behandlung von häufigeren und länger anhaltenden und wiederkehrenden funktionellen Magen-Darm-Beschwerden erweitert.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
BG-Rezept: Rabattvertrag oder preisgünstig
Die Berufsgenossenschaften (BG) haben bislang noch keine Rabattverträge geschlossen. Apotheken haben dennoch keine freie Wahl beim BG-Rezept, denn im Arzneiliefervertrag …
Efluelda: Italienische Ware ab sofort verfügbar
Bereits vor dem Jahreswechsel gab es Meldungen, dass Grippeimpfstoffe hierzulande knapp werden. Auch in einigen Impfapotheken waren mitunter bereits alle …
Hilfsmittel: Was gilt beim Jahreswechsel?
Zum 1. Januar ist die Zuzahlungsbefreiung für das Jahr 2025 abgelaufen. Versicherte müssen für 2026 einen neuen Antrag stellen – …











