Im April galt Hydroxychloroquin als Hoffnungsträger in der Covid-19-Behandlung. Im Mai setzte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine entsprechende Studie dazu jedoch aus. Weil Engpässe in der ambulanten Behandlung von Patienten mit rheumatoider oder juveniler idiopathischer Arthritis oder systemischem Lupus erythematodes befürchtet wurden, hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Off-Label-Use nur in Kliniken erlaubt. Apotheken sollten Arzneimittel mit Hydroxychloroquin nur bei bestimmten Indikationen abgeben und wenn der Arzt diese auf dem Rezept vermerkt hatte. Jetzt hebt die Behörde die Regelung auf.
Hydroxychloroquin bei verschiedenen Indikationen
Hydroxychloroquinhaltige Arzneimittel sind für die Behandlung verschiedenen Erkrankungen zugelassen. Dazu gehören:
- rheumatoide Arthritis
- juvenile idiopathische Arthritis
- systemischer Lupus erythematodes
- Malariaprophylaxe und -therapie
Seit dem 3. April 2020 sollten hydroxychloroquinhaltige Arzneimittel laut BfArM ambulant nur noch unter Angabe einer der zugelassenen Indikationen verordnet werden. Außerdem wurde eine Mengenbeschränkung pro Verordnung festgelegt – maximal 100 Tabletten á 200 mg auf einem Rezept, was einer üblichen Dosierung im Rahmen der Dauertherapie von zweimal täglich 200 mg für einen Zeitraum von 50 Tagen entspreche. Für die ambulante Malariatherapie war eine Verordnung von maximal zwölf Tabletten erlaubt. Die Regelungen sollten die Versorgung sichern.
Hatte der Arzt versäumt, eine für Hydroxychloroquin zugelassene Indikation auf der Verordnung anzugeben, konnte die Apotheke mit dem Mediziner Rücksprache halten und nach Bestätigung einer zulassungskonformen Indikation das Rezept beliefern und die Indikation nachtragen. In der Praxis hatte die Vorgabe zu einem Mehraufwand in der Apotheke geführt.
Versorgungslage hat sich stabilisiert
„Dem BfArM liegen belastbare Hinweise vor, dass sich die Versorgungslage mit hydroxychloroquinhaltigen Arzneimitteln wieder stabilisiert hat und aktuell keine Notwendigkeit besteht, die Regelungen und Empfehlungen aufrechtzuerhalten.“
Daher werden die im April bekanntgegebenen Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung von chronisch kranken Patienten aufgehoben.
Nach Einschätzung der Behörde sei davon auszugehen, dass eine ausreichende Warenmenge an hydroxychloroquinhaltigen Arzneimitteln für ärztliche Verschreibungen gemäß den zugelassenen Indikationen verfügbar sei. „Hinweise auf eine eingeschränkte Verfügbarkeit oder eine Beeinträchtigung der Patientenversorgung liegen gegenwärtig nicht vor.“
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