Gürtelrose-Impfstoff im SSB: Das ist neu
Die Gürtelrose-Impfung kann auch für Risikopatient:innen ab 18 Jahren über den Sprechstundenbedarf abgerechnet werden. Die Indikationsimpfung gegen Herpes zoster ist jetzt GKV-Pflichtleistung.
Die Indikationsimpfung gegen Gürtelrose für Patient:innen ab 18 Jahren mit erhöhtem Erkrankungsrisiko kann für gesetzlich Versicherte über den Sprechstundenbedarf bezogen werden, und zwar bundesweit. Die regionalen Impfvereinbarungen sind abgeschlossen, wie GSK informiert. Die Impfung kann ab sofort zulasten der Kassen erbracht und abgerechnet werden.
Die aktualisierte Stiko-Empfehlung wurde im Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seitdem in Kraft. Mit der Aufnahme in die regionalen Impfvereinbarungen ist die Abrechnung über den SSB möglich. Laut GSK erfolgte die Umsetzung in mehreren Regionen innerhalb kürzester Zeit, sodass eine schnelle, flächendeckende Versorgung möglich ist.
Was ist neu?
Die bisherige Impfempfehlung umfasste Personen im Alter von 50 bis 59 Jahren. Nun gilt die Stiko-Empfehlung auch für Personen ab 18 Jahren, die infolge einer angeborenen oder erworbenen Immundefizienz oder aufgrund schwerer Ausprägungen einer Grunderkrankung ein erhöhtes Erkrankungsrisiko haben.
Die Standardempfehlung für alle Personen ab 60 Jahren bleibt unverändert.
Eine Immunisierung gemäß Stiko-Empfehlung mit dem adjuvantierten Totimpfstoff Shingrix ist dabei Pflichtleistung der Kassen.
Eine Gürtelrose verursacht starke Schmerzen und einen Ausschlag aus Bläschen, die mit Flüssigkeit gefüllt sind. Auslöser sind Herpesviren vom Typ Varizella zoster. Windpocken gelten als Erstinfektion. Kommt es aus unterschiedlichen Gründen wie Stress, UV-Strahlung, einem schwachen Immunsystem oder höherem Alter zu einer Reaktivierung, tritt erneut ein Ausschlag aus Bläschen auf der Haut auf – die lokal begrenzte Gürtelrose.
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