Die aktuelle Grippesaison 2021/22 hat noch nicht einmal richtig begonnen, schon werden Änderungen für 2022/23 thematisiert. Konkret geht es um die Sonderregel zur Grippeimpfung für Personen ab 60 Jahren. Denn diese läuft aus, sodass es ab der kommenden Saison für Ältere nur noch Hochdosis-Impfstoff geben soll.
Seit Anfang des Jahres ist klar: Ältere Menschen sollen gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) nur noch mit einem Hochdosis-Impfstoff gegen Influenza immunisiert werden. Auf Basis dessen wurde die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) vom Gemeinsamen Bundesausschuss angepasst und vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) verabschiedet. Doch schon kurz danach kam die Befürchtung von Engpässen auf. Denn Efluelda (Sanofi) ist bisher der einzige zugelassene Hochdosis-Impfstoff. Hinzu kommt, dass die Stiko-Empfehlung erst spät umgesetzt wurde, wordurch sich Überschneidungen mit bereits erfolgten Bestellungen der Grippeimpfstoffe durch Vertragsärzt:innen ergeben hätten, informiert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO).
Aufgrund dessen und um für die betroffenen Personen ab 60 Jahren auch bei möglichen Engpässen den Grippeschutz zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Pandemie, erließ das BMG bereits im März die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“. Diese regelt in § 1 Folgendes: „Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff mit aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombination. Der Anspruch auf einen Influenza-Hochdosis-Impfstoff nach § 20i Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt; eine Verordnung des Influenza-Hochdosis-Impfstoffs gilt als wirtschaftlich.“ Demnach kann, aber muss es für Personen ab 60 Jahren bei der Grippeimpfung derzeit nicht nur der Hochdosis-Impfstoff sein.
Doch damit könnte bald Schluss sein, denn die Verordnung gilt nur für die bevorstehende Grippesaison und tritt zum 31. März 2022 außer Kraft. Eine Verlängerung soll es nicht geben, wie die KVNO unter Berufung auf Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erklärt. Es handele sich um eine einmalige Sonderregelung.
Die KVNO mahnt ihre Mitglieder daher dazu, vor der nächsten Bestellung darauf zu achten, dass für Ältere nur noch Hochdosis-Impfstoff zum Einsatz kommen soll. „Insofern müssen für die Bestellung der Influenza‐Impfstoffe für die Impfsaison 2022/2023 die Bestimmungen der SI-RL berücksichtigt werden, die für Personen ab 60 Jahren die Verwendung des Hochdosis‐Influenza‐Impfstoffes vorgeben. Dieser Personenkreis hat dann gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keinen Anspruch mehr auf die herkömmlichen Impfstoffe“, heißt es in einer aktuellen Praxisinformation (Stand: 21. September).
Mehr aus dieser Kategorie
Assistenzhunde: Neue Vorgaben zur Kennzeichnung
Menschen mit Assistenzhunden darf der Zugang zur Apotheke nicht verweigert werden. Grundlage ist § 12e Absatz 1 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Allerdings …
Kombi aus Vitamin D3 und K2: Hevert bringt Bioaktiv Öl
Vitamin D3 werden zahlreiche positive Eigenschaften zugesprochen, darunter ein wichtiger Beitrag für die Knochengesundheit. Vitamin K2 soll die Effekte von …
Ab 2026: Aus für Levemir, Protaphane und Co.
Novo Nordisk informiert Ärzt:innen über eine „Angebotsanpassung“. Levemir (Insulin detemir) und die Humaninsuline Actrapid, Actraphane und Protaphane werden bis Ende …