Mit dem PTA-Gehalt lassen sich oft keine großen Sprünge machen. Ein Nebenjob kann zusätzlich Geld in die Haushaltskasse spülen und kleine oder große Wünsche möglich machen. Allerdings sollte jede Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden und die eigentliche Arbeit in der Apotheke nicht unter dem Minijob leiden.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, das bedeutet der maximal mögliche Verdienst und die Zeit sind begrenzt. Zu unterscheiden sind 450 Euro Minijobs, bei denen pro Monat nicht mehr als 450 Euro verdient werden dürfen von kurzfristigen Minijobs, die nur gelegentlich und nicht regelmäßig geleistet werden. Pro Kalenderjahr dürfen es im zweiten Fall nicht mehr als drei Monate oder maximal 70 Arbeitstage sein.
Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch, Mindestlohn und Altersvorsorge
Entgegen vieler Meinungen sind Minijobber gut abgesichert, denn sie haben die gleichen Arbeitsrechte wie die Kollegen in Vollzeit. So gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über einen Zeitraum von sechs Wochen auch für geringfügig Beschäftigte. Krankengeld erhalten allerdings nur Beschäftigte, die zusätzlich zum Minijob noch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben. Auch bei Arbeits- oder Wegeunfall besteht Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Für 450-Euro-Jobber gilt der flächendeckende Mindestlohn von 9,19 Euro brutto pro Stunde. Pro Monat dürfen also nur knapp 49 Stunden gearbeitet werden.
Wieviele Stunden muss ich arbeiten?
Ein Beispiel: Eine PTA verdient laut Tarifvertrag in den ersten beiden Berufsjahren 2078 Euro. Bei einer 40-Stunden Woche sind pro Monat 173 Stunden zu berücksichtigen. Das ergibt einen Stundenlohn von 12,06 Euro. Bei einem 450 Euro-Minijob sind demnach 37,3 Stunden pro Monat zu arbeiten, das entspricht 8,6 Stunden pro Woche.
Geringfügig Beschäftigte haben auch Anspruch auf Urlaub. Geregelt ist dies im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 Absatz 1 BurlG 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, sind es nur fünf Tage liegt der Urlaubsanspruch bei 20 Tagen. Wer als PTA in einer Apotheke einen Minijob ausübt, hat in der Regel Anspruch auf mindestens 33 Urlaubstage, allerdings wird die Anzahl auf die tatsächlichen Arbeitstage pro Woche heruntergerechnet. Ein Beispiel: Wer im Minijob zwei Tage pro Woche in der Apotheke arbeitet hat einen Anspruch auf elf Urlaubstage pro Kalenderjahr. Dazu werden 33 Tage durch eine Sechstagewoche geteilt und mit zwei Arbeitstagen pro Woche multipliziert. Daraus ergeben sich 5,5 Wochen Urlaub pro Jahr, da nur zwei Urlaubstage pro Woche genommen werden müssen.
Für geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich sind auch Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Der volle Beitragssatz liegt bei 18,6 Prozent und wird zwischen Arbeitgeber (15 Prozent) und Minijobber (3,6 Prozent) aufgeteilt, wenn eine Versicherungspflicht vorliegt.
Jede Nebentätigkeit sollte vom Arbeitgeber genehmigt werden. Will eine PTA in der Gastronomie arbeiten, Zeitungen austragen oder in einer Boutique arbeiten, sollte dies in der Regel kein Problem sein, solange die eigentliche Arbeit in der Apotheke nicht unter dem Zweitjob leidet. Interessenskonflikte bestehen jedoch, wenn eine PTA in einer anderen Apotheke arbeiten will. Dies kann der Arbeitgeber mit Verweis auf das vertraglich geregelte Wettbewerbsverbot unterbinden.
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