Gewerkschaft: Steuervorteil durch Mitgliedschaft?
Die jährliche Steuererklärung ist für viele Beschäftigte ein Graus. Doch der Wunsch, eine Summe X zurückzubekommen, ist ebenfalls groß. Künftig soll auch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft für einen Steuervorteil sorgen. Was du dazu wissen musst.
Nur jede/r zehnte PTA ist Mitglied in der Apothekengewerkschaft Adexa. Dabei gilt dies als eine der Grundvoraussetzungen, um von der Tarifbindung zu profitieren. Hinzukommen die Möglichkeit der Interessensvertretung sowie die Beratung zu arbeitsrechtlichen Streitpunkten. Die Kosten für den Gewerkschaftsbeitrag bemessen sich nach dem Gehalt. Zwar können diese steuerlich geltend gemacht werden, bisher jedoch meist ohne nennenswerte Vorteile. Das soll sich seit diesem Jahr ändern und die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft zum Steuervorteil werden.
Gewerkschaft: Mitgliedschaft bringt Steuervorteil
Darüber informieren neben dem Bund der Steuerzahler weitere Steuerexpert:innen. Möglich macht dies das Steueränderungsgesetz 2025. Denn damit wurde unter anderem beschlossen, dass Gewerkschaftsbeiträge in der Steuererklärung gesondert angegeben und somit auch steuerlich berücksichtigt werden.
Bisher konnten die Kosten zwar als Werbungskosten geltend gemacht werden, waren jedoch in der Regel durch die Arbeitnehmerpauschale von bis zu 1.230 Euro/Jahr bereits mit abgedeckt, sodass sich keine steuerlichen Vorteile ergeben haben. Denn nur wenn der Pauschbetrag überschritten wird, werden angefallene Kosten vom lohnsteuerpflichtigen, zu berücksichtigenden Einkommen abgezogen.
Ab der Veranlagung für 2026 gilt dies nicht mehr. „Die Gewerkschaftsbeiträge sind ab 2026 neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer-Veanlagung als Werbungskosten abzugsfähig“, heißt es vom Landesverband Baden-Württemberg der Deutschen Steuergewerkschaft. Demnach können die Kosten für die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft zum Steuervorteil werden, weil sie das steuerpflichtige Einkommen schmälern und somit generell mehr vom Brutto bleibt. „Ab dem 1. Januar 2026 wirken sich Gewerkschaftsbeiträge steuerermäßigend aus, selbst wenn die jährlichen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro nicht überschreiten“, macht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) deutlich.
Steuererklärung Pflicht
Durch die Änderungen im Steuergesetz erhalten Angestellte laut dem DGB je nach Steuersatz 25 bis 35 Prozent des Gewerkschaftsbeitrags zurück. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch, dass nicht nur eine Steuererklärung abgegeben werden muss, sondern die entsprechenden Ausgaben auch angegeben werden müssen. Denn rein automatisch werden die Gewerkschaftsbeiträge bei der Lohnsteuer nicht abgezogen. Ohne Steuererklärung bleibt der Steuervorteil durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft somit ungenutzt, mahnen die Expert:innen.
Wer nicht erst 2027 für das Steuerjahr rückwirkend weniger Lohnsteuer zahlen möchte, kann bis zum 30. November einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dafür genügen laut dem DGB bereits Gewerkschaftsbeiträge von mindestens 50 Euro/Monat. „Das Finanzamt übermittelt dem Arbeitgeber den Freibetrag; an Stelle einer Rückerstattung im folgenden Jahr, steigt dann der Nettolohn entsprechend.“
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