In diesem Jahr mussten die Apotheken verschiedene Rückschläge überwinden. Zuletzt hatte die Insolvenz des privaten Rechenzentrums AvP zu Liquiditätsengpässen und Existenzängsten geführt; sowohl bei den Inhabern als auch beim Personal. Prognosen zufolge könnte sich sogar das Apothekensterben verdoppeln. Bis die finanzielle Schieflage überwunden ist, wird es allerdings einige Zeit dauern. Der Berliner Apothekerverein informiert seine Mitglieder über die Möglichkeit, die jährliche Sonderzahlung zu kürzen.
Spätestens mit dem Novembergehalt muss die tarifliche Sonderzahlung auf dem Konto der Angestellten sein. Apotheken, die von der AvP-Insolvenz betroffen sind und die Zahlung in diesem Jahr nicht leisten können, sollten ihr Team in den kommenden Wochen darüber informieren, dass die Finanzspritze am Jahresende aus wirtschaftlichen Gründen ausbleibt. Die rechtliche Grundlage liefert der Bundesrahmentarifvertrag.
Gekürzte Sonderzahlung erlaubt
§ 18 Absatz 8 Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) erlaubt die Kürzung der jährlichen Sonderzahlung um die Hälfte. „Der Apothekeninhaber ist für jedes Jahr berechtigt, die Sonderzahlung auf bis zu 50 Prozent des tariflichen Monatsverdienstes zu kürzen, sofern sich dies dem Apothekeninhaber aus wirtschaftlichen Gründen als notwendig darstellt“, heißt es im BRTV. Allerdings muss der Inhaber sein Team über die gekürzte Sonderzahlung rechtzeitig informieren. „Die Kürzung ist nur zulässig, wenn sie mit einer Frist von vier Wochen vor der Fälligkeit der Sonderzahlung angekündigt wird.“
Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung haben Apothekenmitarbeiter*innen nur dann, wenn auch Tarifbindung besteht, also der Inhaber Mitglied seiner zugehörigen Tariforganisation (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken oder Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein) und der/die Angestellte Mitglied der Adexa ist. Die zusätzliche Vergütung in Höhe von 100 Prozent des Bruttogehalts muss keine einmalige Zahlung sein, sondern kann auch in Teilbeträgen überwiesen werden.
Corona kein Grund für Kürzung?
Eine apsocope-Umfrage aus dem September zeigte, dass die Corona-Krise offenbar keinen Grund darstelle, dass um die Sonderzahlung gezittert werden müsse. Die Umfrage unter den Apothekeninhaber*innen zeigte, dass der Großteil der Apothekenmitarbeiter*innen keine Kürzung der Sonderzahlung befürchten müsse. Nur knapp 15 Prozent der befragten Inhaber*innen planten Abstriche – etwa 10 Prozent wollten die Finanzspritze halbieren, weitere 5 Prozent nur um ein Viertel reduzieren. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) wollten ihren Angestellten die Sonderzahlung in voller Höhe auszahlen. Etwa zwölf Prozent der befragten Inhaber*innen zahlen ohnehin keine Sonderzahlung.
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