Spätestens mit dem Novembergehalt muss die tarifliche Sonderzahlung – das 13. Monatsgehalt – auf dem Konto sein. Allerdings hat der Inhaber das Recht, den Betrag auf bis zu 50 Prozent des tariflichen Monatsverdienstes zu kürzen. Wie eine aktuelle aposcope-Umfrage zeigt, müssen PTA mit Tarifbindung trotz der Corona-Krise nicht auf die Finanzspritze zum Jahresende verzichten.
Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung haben Apothekenmitarbeiter nur, wenn auch Tarifbindung besteht, sprich der Inhaber Mitglied seiner zugehörigen Tariforganisation (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken oder Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein) und der Angestellte Mitglied der Adexa ist. Die zusätzliche Vergütung in Höhe von 100 Prozent des Bruttogehalts muss keine einmalige Zahlung sein, sondern kann auch in Teilbeträgen überwiesen werden. Spätestens mit dem Novembergehalt muss der Geldregen allerdings auf dem Konto des Angestellten sein.
Kürzung erlaubt
Der Tarifvertrag bietet dem Inhaber seit 2005 die Möglichkeit, die Sonderzahlung zu kürzen und zwar bis auf die Hälfte des tariflichen Monatsverdienstes, wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen notwendig ist. Die Kürzung ist nur zulässig, wenn sie mit einer Frist von vier Wochen vor der Fälligkeit angekündigt wird.
Keine Sonderzahlung wegen Corona?
In diesem Jahr stellt die Corona-Pandemie Inhaber und Angestellte vor große Herausforderungen, auch in finanzieller Hinsicht. Auf den Run zu Beginn der Pandemie folgte eine Zeit der Flaute in den Apotheken. Daher stellt sich in diesem Jahr einmal mehr die Frage, ob die tarifliche Sonderzahlung gekürzt wird.
Wie die aposcope-Umfrage unter Apothekeninhabern zeigt, muss der Großteil der Apothekenmitarbeiter keine Kürzung der Sonderzahlung befürchten. Nur knapp 15 Prozent der befragten Inhaber planen Abstriche – etwa 10 Prozent wollen die Finanzspritze halbieren, weitere 5 Prozent nur um ein Viertel reduzieren. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) wollen ihren Angestellten das 13. Monatsgehalt in voller Höhe auszahlen. Etwa zwölf Prozent der befragten Inhaber zahlen ohnehin keine Sonderzahlung.
Warum wird gekürzt? Wer die Sonderzahlung reduzieren will, begründet dies zum Großteil mit wirtschaftlichen Aspekten. Etwa 13 Prozent der Inhaber, die eine Minderung der Sonderzahlung planen, haben den Mitarbeitern bereits einen Corona-Bonus zukommen lassen und geben dies als Grund an. Insgesamt haben etwa 42 Prozent der befragten Inhaber einen Corona-Bonus an die Angestellten ausgezahlt.
Die Sonderzahlung beträgt 100 Prozent des tariflichen Monatsgehalts. Anspruch haben jene Mitarbeiter, die länger als sechs Monate in der Apotheke angestellt sind. PTA-Praktikanten, die ein halbes Jahr in der Apotheke arbeiten und meist erst im August oder September einsteigen, gehen leider leer aus.
Erhält der Mitarbeiter unter dem Jahr eine Gehaltserhöhung, wird zur Berechnung der Sonderzahlung der Jahresdurchschnitt der monatlichen Lohnzahlungen herangezogen. Wie hoch der Bonus ausfällt, ist außerdem von der Betriebszugehörigkeit abhängig. PTA, die seit Jahresbeginn in der Apotheke arbeiten, haben Anspruch auf den vollen Betrag. Wer jedoch unter dem Jahr in der Apotheke einsteigt, bekommt ein Zwölftel der Gesamtsumme für jeden vollen Monat, der in der Apotheke gearbeitet wurde.
An der aposcope-Umfrage nahmen am 3. und 4. September 102 Apothekeninhaber teil.
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