Geburtstag in der Apotheke: Was gilt?
Alle Jahre wieder ist es so weit und dein Geburtstag steht bevor. Während sich die Organisation der Feierlichkeiten schon im Privatleben oftmals schwierig gestalten kann, kommt auch die Frage auf, wie der Ehrentag am Arbeitsplatz „gefeiert“ werden kann/soll. Was gilt beim Geburtstag in der Apotheke?
Zugegeben, nicht jede/r mag den eigenen Geburtstag und möchte den ganzen Tag im Mittelpunkt stehen, erst Recht nicht bei der Arbeit. Doch ein Recht auf einen freien Tag in der Apotheke an deinem Geburtstag hast du nicht. Denn auch wenn es sich um deinen Ehrentag handelt, gehört dieser nicht zu den Gründen für bezahlten Sonderurlaub. Mit etwas Glück berücksichtigt der/die Chef:in deinen Geburtstag jedoch bei der Erstellung des Dienstplans, sodass du an diesem Tag nicht eingeteilt wirst. Musst du aber arbeiten, stellt sich die Frage, ob und wie dein Geburtstag in der Apotheke gefeiert werden darf.
Zur Erinnerung: Einen freien Tag in Form von Sonderurlaub erhalten Angestellte unter anderem für die eigene Hochzeit oder die Eheschließung der Kinder/Geschwister, den Tod sowie die Beerdigung von nahen Angehörigen wie Eltern, Geschwistern, Kindern und Co. sowie für die Geburt des Kindes. Auch ein Umzug kann als Grund für einen zusätzlichen Urlaubstag dienen.
Geburtstag in der Apotheke: Der/die Chef:in entscheidet mit
Wie mit einem Geburtstag in der Apotheke umgegangen wird, entscheidet neben dem Geburtstagskind vor allem der/die Chef:in. Denn er/sie hat das Weisungsrecht und kann damit festlegen, wie sich am Arbeitsplatz zu verhalten ist. Hinzukommt, dass es sich beim Geburtstag um eine Privatangelegenheit handelt, die die Arbeitszeit nicht beeinträchtigen sollte. Eventuelle Feierlichkeiten beispielsweise mit Kuchen, Geschenkübergabe und Co. sollten daher in die Mittagspause oder auf nach dem Feierabend gelegt werden – es sei denn, die Apothekenleitung erlaubt dies auch während der Arbeitszeit.
Doch auch wenn die eigentliche Feier erst nach Apothekenschluss stattfinden soll, gilt es vorher abzuklären, ob die Apothekenleitung damit einverstanden ist, immerhin handelt es sich um ihre Räumlichkeiten. Ein Gläschen Sekt zum Anstoßen? Ob Alkohol in der Apotheke erlaubt ist, sollte ebenfalls vorab mit dem/der Vorgesetzten besprochen werden.
Anspruch auf ein Geschenk von dem/der Chef:in zum Geburtstag besteht nicht. Entscheidet sich die Apothekenleitung trotzdem dafür, dir eine kleine Freude zu machen, ist diese bis zu einer Höhe von 60 Euro steuerfrei. Überschreitet das Präsent diesen Betrag, fallen Steuern und Sozialabgaben an.
Achtung: Möchtest du deinen Geburtstag in der Apotheke lieber für dich behalten, darf der/die Chef:in das Datum nicht ohne deine Zustimmung an Kolleg:innen weitergeben. Stichwort Datenschutz.
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