Flohmärkte für Medikamente: „Der Vorschlag geht völlig an der Realität vorbei.“
Der Vorschlag von Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK): „Wir brauchen so was wie Flohmärkte für Medikamente in der Nachbarschaft.“, sorgt ordentlich für Wirbel. Jetzt meldet sich Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, zu Wort.
Am vierten Advent sorgte Reinhardt mit seinem Vorschlag, „Flohmärkte für Medikamente“ zu erlauben für Entrüstung. „Jetzt hilft nur Solidarität. Wer gesund ist, muss vorrätige Arznei an Kranke abgeben“, sagte er. Auch abgelaufene Arzneimittel könnten noch eingenommen werden. Apotheker kontern.
„Der Vorschlag von Herrn Reinhardt geht völlig an der Realität vorbei.“
„Arzneimittel gehören in Apotheken, nicht auf den Flohmarkt – schon gar keine abgelaufenen Arzneimittel“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Es schockiert mich, dass der Präsident der Bundesärztekammer Derartiges öffentlich vorschlägt. Verfallene Arzneimittel können die Gesundheit der Patientinnen und Patienten massiv gefährden, ganz abgesehen von haftungsrechtlichen Fragen.“ Zudem stehe die Gesetzeslage dem klar entgegen und die aktuelle Situation eignet sich nicht für Populismus. Derzeit gebe es schlicht zu wenig Fiebersäfte. „Der Vorschlag von Herrn Reinhardt geht völlig an der Realität vorbei. Die Apotheken stehen aktuell unter enormem Druck, das Fehlen von lebenswichtigen Arzneimitteln zu managen. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch Repräsentanten der Ärzteschaft verantwortungsvoll an Lösungsansätzen beteiligen würden.“
Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL), sprach von einem „Offenbarungseid des deutschen Gesundheitssystems“. Dass Patient:innen Arzneimittel, die womöglich auch noch abgelaufen seien, wie abgelegte Kleider auf dem Basar tauschten, sei höchst riskant. „Je nach Vorerkrankung kann die Einnahme eines Mittels gesundheitliche Risiken haben. Auch können problematische Wechselwirkungen mit anderen Substanzen auftreten. Ohne eine vernünftige Beratung dürfen Arzneimittel daher nicht eingenommen werden.“
Kein ‚Flohmarkt‘ im wörtlichen Sinne
Die Bundesärztekammer setzt auf Schadensbegrenzung. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionswelle und der daraus mitverursachten Arzneimittelknappheit sollten sich Menschen im Familien- und Freundeskreis mit nicht-verschreibungspflichtigen, originalverpackten Arzneimitteln aushelfen“, stellt der Sprecher klar. „Selbstverständlich ist damit kein ‚Flohmarkt‘ im wörtlichen Sinne gemeint, sondern ein Akt der Solidarität der Gesunden mit ihren erkrankten Mitmenschen. Solche Formen der Nachbarschaftshilfe sollten in schwierigen Zeiten eine Selbstverständlichkeit sein.“
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Wegen Arbeitszeitbetrug: Angestellter muss mehr als 20.000 Euro zahlen
Überwachung von Angestellten – ja oder nein? Geht es um den Verdacht von Arbeitszeitbetrug, kommt diese Frage immer wieder auf. …
Krankmeldung: An 30-Minuten-Regel denken
Können PTA und andere Apothekenangestellte aufgrund von Krankheit nicht zur Arbeit kommen, ist eine Abmeldung bei dem/der Chef:in Pflicht. Dass …
Tarifplus auch bei außertariflichem Gehalt?
Einigen sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung auf eine Tariferhöhung, ist die Freude bei Tarifbeschäftigten meist groß. Doch auch bei außertariflichem Gehalt …