Fahrtkostenzuschuss: Was gilt ab 2026?
Die Bundesregierung will das Steueränderungsgesetz 2025 auf den Weg bringen. Das Ziel: „Bürgerinnen und Bürger gezielt entlasten“. Das soll unter anderem mit einer ab 2026 geltenden höheren Pendlerpauschale ermöglicht werden. Auch beim Fahrtkostenzuschuss durch Chef:innen gibt es dadurch Änderungen. Wir verraten dir, was zu beachten ist.
Rund ein Viertel der PTA bekommt von dem/der Chef:in einen Fahrtkostenzuschuss. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des/der Arbeitgeber:in, die individuell ausgehandelt werden muss. Die Zahlung stellt eine Ergänzung zum regulären Gehalt dar und ist daher lohnsteuerpflichtig. Laut § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist dabei ein Pauschsteuersatz von 15 Prozent möglich – zumindest bis zu einer Summe, die die der möglichen Werbungskosten nicht übersteigt. Sozialabgaben fallen dagegen bis zu einer gewissen Obergrenze nicht an, wodurch das Extra steuerlich attraktiver ist als ein Gehaltsplus.
Neben der Frage, ob der Zuschuss gezahlt wird, ist auch die Höhe Verhandlungssache, denn nicht immer werden dadurch die gesamten Kosten abgedeckt. Entscheidend ist in jedem Fall, wie weit Angestellte vom Arbeitsort entfernt wohnen und wie oft sie zur Arbeit pendeln. Weil ab 2026 die Pendlerpauschale steigen soll, hat dies auch Einfluss auf den Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2026.
Fahrtkostenzuschuss vs. Jobticket
Bei einem Jobticket erwerben Arbeitgebende Monats- oder Jahresfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel und stellen diese Angestellten zur Verfügung, entweder komplett unentgeltlich oder vergünstigt. Dadurch entsteht ein geldwerter Vorteil. Bis zu 50 Euro pro Monat gelten jedoch als steuerfreie Sachbezüge, zu denen auch das Jobticket gezählt werden kann.
Fahrtkostenzuschuss: 2026 höhere Steuererleichterungen?
Der Grund: Nach den Plänen im Steueränderungsgesetz sollen ab dem kommenden Jahr bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer stets 38 Cent/Kilometer steuerlich geltend gemacht werden können. Stichwort Pendlerpauschale. Somit winkt ab 2026 deutlich mehr Geld von der Steuer. Ein Beispiel: Wohnen PTA 25 Kilometer von der Apotheke entfernt und fahren an rund 270 Tagen (bei einer Sechs-Tage Woche) dorthin, ergibt sich ein Betrag von 2.565 Euro (270 Tage x 25 Kilometer x 0,38 Euro).
Und bis zu dieser Summe kann auch der Fahrtkostenzuschuss pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. Zum Vergleich: 2025 sind es 432 Euro weniger. Erst wenn der jeweilige Betrag überschritten wird, muss die Differenz individuell nach Steuerklasse und Einkommen des/der Mitarbeiter:in versteuert werden und ist auch sozialversicherungspflichtig.
Hinzukommt, dass Angestellte auch bei der Gewährung des Fahrtkostenzuschusses im Nachgang die Pendlerpauschale geltend machen können. Der Zuschuss wird dabei jedoch auf die Werbungskosten angerechnet.
Übrigens: Beim Bundesrat ist das geplante Steueränderungsgesetz 2025 auf Widerstand gestoßen. So wird unter anderem vor umfangreichen Steuerverlusten gewarnt, die den Ländern und Kommunen fehlen würden.
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