Arztpraxen müssen Erst- und Zeitimpfungen nicht mehr auf separaten Rezepten verordnen. Ab sofort ist nur noch ein Rezept nötig – das gilt auch für Auffrischimpfungen.
Heute gibt es in puncto Corona-Impfstoffbestellung gleich zwei Neuigkeiten. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den Praxen mitteilt, müssen die Ärzt:innen die benötigten Impfdosen nicht mehr getrennt voneinander verordnen. Die Neuerung gilt bereits ab der nächsten Impfstoffbestellung am Dienstag (24. August).
Was bedeutet das für die Apotheke? Die Praxen reichen nur noch ein Rezept in der Apotheke ein. Die Ärzt:innen geben darauf an, wie viele Dosen von welchem Impfstoff – Comirnaty (BioNTech), Vaxzevria (AstraZeneca) und Covid-19-Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) – benötigt werden.
Außerdem weist die KBV darauf hin, dass die Ärzt:innen eventuelle Auffrischimpfungen, die ab dem 1. September möglich sein werden, einplanen sollen – zum Einsatz kommt Comirnaty. Das habe das Bundesministerium für Gesundheit heute nochmals bestätigt, so die KBV. Allerdings würden die Details noch festgelegt. Welche Fragen sind noch offen? Wer ist anspruchsberechtigt und welcher Abstand zwischen abgeschlossener Impfserie und Auffrischimpfung ist einzuhalten?
Laut den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz der Länder von Anfang August sollen Pflegebedürftige und Personen ab 80 Jahren sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen eine Auffrischimpfung erhalten. Auch allen bereits vollständig geimpften Bürger:innen, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff (Vaxzevria/AstraZeneca und Covid-19-Vaccine Janssen/Johnson & Johnson) erhalten haben, soll ab September eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Die Immunisierung kann in Impfzentren sowie bei Vertrags-, Privat- und Betriebsärzt:innen erfolgen.
Der Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) sieht eine Anpassung in §§ 1, 2 „Folge- und Auffrischimpfungen“ vor. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission für Auffrischimpfungen liegt derzeit noch nicht vor, heißt es im Entwurf.
Werden in den Praxen Auffrischimpfungen durchgeführt, müssen diese ebenso wie Erst- und Zweitimpfungen täglich gemeldet werden.
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