Elterngeld: So landet mehr im Portemonnaie
Mehr als 1,6 Millionen Mütter und Väter haben hierzulande im letzten Jahr Elterngeld bezogen. Wie hoch dieses ausfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Gehalt. Doch die spätere Höhe der Summe kann aktiv beeinflusst werden, und zwar schon vor der Geburt. Wie beim Elterngeld mehr im Portemonnaie landet, erfährst du von uns.
Das Elterngeld umfasst mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro pro Monat, das ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und maximal 900 Euro im Monat. Dieses können Mütter und Väter, die noch während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten, doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Doch egal ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus, fest steht: Das vorherige Einkommen hat Einfluss auf die Höhe. Wer sich ein Plus verschaffen möchte, muss somit das Gehalt steigern.
Der Trick: ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel – zumindest für einige. Denn die Steuerklasse beeinflusst die monatlichen Abzüge vom Bruttogehalt maßgeblich.
Elterngeld: Steuerklassenwechsel sorgt für mehr im Portemonnaie
In welche der sechs Steuerklassen Angestellte eingestuft werden, entscheidet sich nach den individuellen Lebensumständen:
- Steuerklasse I: für Singles, geschiedene, verwitwerte sowie getrennt lebende Personen
- Steuerklasse II: Für Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag
- Steuerklasse III: In Kombination mit Steuerklasse III für Ehe- oder Lebenspartner:innen mit deutlich abweichenden Einkommen; niedrigere Steuerbelastung für Personen mit höherem Gehalt (etwa 60 Prozent des Haushaltseinkommens)
- Steuerklasse IV: Für Ehe- oder Lebenspartner:innen, bei denen die Einkommen ähnlich ausfallen
- Steuerklasse V: Für Ehe- oder Lebenspartner:innen mit deutlich geringerem Einkommen (etwa 40 Prozent des Haushaltseinkommens); höhere Steuerbelastung als in Steuerklasse III
- Steuerklasse VI: Für andere Arbeitsverhältnisse wie Neben- oder Minijobs, Freibeträge bleiben unberücksichtigt
Viele Paare – vor allem mit unterschiedlichen Einkommen – entscheiden sich für eine Kombination der Steuerklassen III und V, sodass das höhere Gehalt geringer besteuert wird als das niedrigere. Um beim Elterngeld für mehr im Portemonnaie zu sorgen, sollte laut Steuerexpert:innen wiederum ein Wechsel der Steuerklasse erfolgen, und zwar frühzeitig. „Der Elternteil, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt und sich um den Nachwuchs kümmert, sollte rechtzeitig von der Steuerklasse V (oder gegebenenfalls IV) in die Steuerklasse III wechseln“, stellt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe klar. Der Grund: Durch das höhere Nettoeinkommen erhöht sich auch das Elterngeld. Denn dieses richtet sich nach dem bisherigen Gehalt. Steuerklasse V kann somit zum finanziellen Nachteil werden.
Im besten Fall sollten Eltern spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz, am besten aber bereits früh im Jahr vor der Geburt des Kindes wechseln. Zu beachten ist allerdings, dass das Elterngeld im Jahr des Bezugs für einen höheren persönlichen Steuersatz sorgt, der dann für das gesamte Einkommen gilt und mitunter für eine Nachzahlung sorgen kann.
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