eBA für PTA: Demonstrator, Kosten, Start
„Der elektronische Berufsausweis (eBA) für PTA kommt“, schreibt der Bundesverband PTA (BVpta) und gibt ein Update über den Fortschritt. Im Infoportal gibt es einen Demonstrator, über den ein Demo-Ausweis beantragt werden kann.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran und ab Januar 2022 soll das E-Rezept in allen Apotheken eingelöst werden können. Was für Apotheker:innen der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist, ist für PTA der elektronische Berufsausweis (eBA). Während Approbierte den HBA bereits beantragen können, müssen PTA noch warten, denn wo PTA den eBA beantragen können und wie hoch die Kosten sein werden, kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Fest steht: Der eBA kommt – der Start ist für das erste Quartal 2022 geplant und dann sollen PTA voraussichtlich auch ihren eBA beantragen können.
Die Erstellung der eBA ist bundesrechtlich geregelt. Laut BVpta ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) mit Sitz an der Bezirksregierung Münster zuständig. Um den Aufbau zu begleiten und den Praxisbezug sicherzustellen, wurde ein Fachbeirat eingerichtet, dem der BVpta angehört und somit an der Entwicklung des eBA für PTA aktiv mitwirkt. Der Pilotbetrieb zur Ausgabe der eBA startet im Oktober 2021 zunächst mit selbstständigen Physiotherapeut:innen, Pflegepersonal und Hebammen. Im Laufe der Erprobung werden weitere Gesundheitsberufe eingebunden, bis schließlich 2022 der Regelbetrieb aufgenommen werden soll.
„Die technische Entwicklung des eGBR mit den relevanten Schnittstellen ist inzwischen weit fortgeschritten“, teilt der BVpta im Update zum eBA mit. Ende August wurde der Fortschritt ausführlich besprochen.
BVpta Geschäftsführerin Bettina Schwarz und BVpta Bundesvorsitzende Carmen Steves konnten bereits einen Einblick in das Infoportal gewinnen. „Mit dem Demonstrator kann bereits ein Demo-Ausweis beantragt und hergestellt werden“, so Steves. Es werde das Ziel verfolgt, für das technische Konzept einer kartenbasierten Telematik-Infrastruktur zu werben sowie den Nutzen der Anwendungen herauszustellen. Alle Aufgaben, die PTA in der Apotheke übernehmen dürfen, sollen auf dem eBA freigeschaltet sein, heißt es.
„Zusammenfassend wird die Benutzung des Portals sehr einfach und übersichtlich möglich sein. Akzeptanz und Vertrauen sind hier richtig platzierte Faktoren, alle Beteiligten geben ihr Bestes für eine reibungslose Inbetriebnahme“, so Steves. „Wir freuen uns schon auf die Einführung des elektronischen Berufsausweises und möchten diese Freude mit Euch/mit Ihnen teilen.“
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