E-Rezept: So änderst du den Zuzahlungsstatus
„Übung macht den Meister.“ Und das trifft auch auf das E-Rezept zu. Die Teams sehen verschiedene Herausforderungen. Eine ist die Rezeptkorrektur. Wie du den Zuzahlungsstatus beim E-Rezept änderst, erfährst du hier.
Hat die Praxis den Zuzahlungsstatus falsch markiert, handelt es sich um einen unbedeutenden Formfehler. Eine Retaxation ist zwar nicht zu befürchten, aber die Apotheke darf den Malus heilen. Bei einem Papierrezept ist die Sache klar.
Doch wie änderst du den Zuzahlungsstatus bei einem E-Rezept?
Willst du bei einem E-Rezept den Zuzahlungsstatus ändern, weil die Praxis gebührenpflichtig und nicht gebührenfrei angegeben hat, solltest du dir im ersten Schritt den Befreiungsausweis vorlegen lassen.
Dann kannst du den Malus heilen. Hierzu wurde eine „schmale Lösung ohne großen Aufwand für die Apotheke gefunden“, wie der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt informiert. So wurde bei den Zusatzattributen eine neue Gruppe „15“ eingefügt. 15 steht für „von Zuzahlungspflicht befreit“. Genau gibt es zwei Schlüssel – 0 bedeutet Nein und 1 steht für Ja. Anhand der beiden Schlüssel kann die Änderung ausgewählt werden. Wird der Zuzahlungsstatus bei einem E-Rezept angepasst, handelt es sich nach dem Verständnis der Vertragspartner nicht um eine Änderung des Rezeptes und muss damit nicht qualifiziert elektronisch signiert werden.
So änderst du den Zuzahlungsstatus beim Papierrezept
Das Kreuz der Praxis bleibt unverändert, weder wird es mit dem Tipp-Ex einfach wegradiert noch mit dem Stift durchgestrichen. Es bleibt einfach da, so wie es ist. Denn bei Rezepten handelt es sich um Urkunden.
Hier ein Beispiel: Ist „Geb.-pfl.“ angekreuzt, obwohl der/die Versicherte befreit ist, muss ein gültiger Befreiungsausweis vorgelegt werden. Die Apotheke hält dies auf dem Rezept fest. Möglich ist der Zusatz „Befreiungsausweis lag vor“. Außerdem soll die Gültigkeitsdauer der Zuzahlungsbefreiung angegeben und das richtige Statusfeld angekreuzt werden. Die Apotheke kann auch die Nummer des Befreiungsausweises auf dem Rezept notieren. Alle Änderungen und Ergänzungen müssen mit Datum und Unterschrift abgezeichnet werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Entlassrezept: Neue Regelung bei Primärkassen
Welche Packung im Rahmen des Entlassmanagements abgegeben werden kann, stellt Apotheken immer wieder vor Herausforderungen. Zwar ist grundsätzlich eine N1 …
Tipp-Ex-Retax: AOK verzichtet erneut auf Verjährung
Korrekturen mit Tipp-Ex haben in der Vergangenheit zu Retaxationen geführt – ebenso die mehrfache Abrechnung der BtM-Gebühr. Zu Unrecht, finden …
AOK Nordost warnt vor Rezeptfälschungen
Die AOK Nordost verzeichnet eine „neue Welle von Rezeptfälschungen“. Betroffen sind vor allem Verordnungen über Krebsmedikamente sowie ein Allergie-Mittel. Apotheken …













